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Nachdem die EnVersum GmbH am 6.3.2018 einen Insolvenzantrag gestellt hatte, eröffnete das Amtsgericht Hamburg am 1.4.2018 (Az.: 67c IN 86/18) das Insolvenzverfahren. Was bedeutet das, und wie geht es jetzt weiter?
Bisher war Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin nur vorläufiger Insolvenzverwalter, jetzt ist er es im endgültigen Sinn. Nur noch er allein darf über alles, was zum Vermögen der EnVersum GmbH gehört, rechtswirksam verfügen (§§ 80, 81 InsO). Wer der EnVersum GmbH noch etwas schuldig ist (etwa Guthaben), kann sich – sofern eine Aufrechnung mit offenen Forderungen nicht möglich sein sollte – nur noch durch Leistung an den Insolvenzverwalter von der Schuld befreien. Zahlungen an die EnVersum GmbH direkt haben diese Wirkung nicht mehr (§ 82 InsO).
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