Elektromobilität rechtssicher gestalten

E

Die Förderprogramme von Bund und Ländern im Bereich Elektromobilität zeigen Wirkung: Nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern insbesondere auf privaten Parkplätzen für Kunden und Mitarbeiter wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vorangetrieben. Bei Neubauprojekten setzen Bauträger von vornherein auf eine Ausstattung mit Ladeeinrichtungen. In der Abschlusserklärung zum sog. „Diesel-Gipfel“ vom 02.08.2017 hat die Bundesregierung u.a. angekündigt, die Förderung für E-Fahrzeuge in kommunalen Fuhrparks aufzustocken, ein flächendeckendes Netz von 50.000 Ladestationen zu schaffen und im Wohnungseigentumsrecht Erleichterungen für den Ausbau privater Ladepunkte zu schaffen. Einen weiteren Förderaufruf nach der Förderrichtlinie Ladeninfrastruktur wird es voraussichtlich noch dieses Jahr geben.

Auch wenn der Gesetzesgeber insbesondere für das Laden beim Arbeitgeber einige (steuer)rechtliche Hürden beseitigt hat, stellt die Umsetzung von Elektromobilitätskonzepten Unternehmen und Energieversorger sowie E-Mobility-Dienstleister weiterhin vor Herausforderungen, bspw. bei der (eichrechtskonformen) Abrechnung. Unser Seminar zur Elektromobilität setzen wir daher auch in der 2. Jahreshälfte fort und möchten Ihnen damit einen Fahrplan für die (weitere) Ausgestaltung Ihrer Elektromobilitätskonzepte an die Hand geben. Dabei setzen wir uns u. a. mit folgenden Themen auseinander:

  • Aktueller Rechtsrahmen für Ladeeinrichtungen (LadesäulenVO, punktuelles Aufladen etc.)
  • Abrechnung der Ladevorgänge
  • Eichrechtliche Anforderungen
  • Betreibermodelle für Ladeinfrastruktur
  • Wer zahlt Stromsteuer und EEG-Umlage?
  • 14a EnWG und Ladestromtarife
  • Eigenerzeugung und Ladestrom
  • Kooperation mit Bauträgern
  • Laden beim Arbeitgeber
  • Emissionsarme Mobilität und Carsharing als Bestandteil von Mobilitätskonzepten

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

5.9.2017/Köln,
26.9.2017/Hamburg,
16.10.2017/Berlin,
9.11.2017/München,
23.11.2017/Erfurt,
11.12.2017/Stuttgart.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender