Ein Jahr neues Konzessionsrecht: Praxistest für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser aus Bewerbersicht

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Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle der §§ 46 ff. EnWG ziehen wir ein erstes Zwischenfazit: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Beteiligten oder weiterhin sich teilweise widersprechende instanzgerichtliche Rechtsprechung? Die Praxis bestätigt insbesondere unsere Vermutung aus 2017, dass das in § 47 EnWG normierte neue Rüge- und Präklusionsregime die Bewerber nicht nur vor neue Herausforderungen stellt, sondern auch eine aktivere Rolle der Bewerber in Strom- und Gaskonzessionsverfahren erfordert.

Der steigende Anteil der Fernwärme an der Beheizung des Wohnungsbestandes sowie die Folgen und Chancen der Wärmewende rücken auch das Thema Fernwärmeversorgung für viele Energieversorgungsunternehmen immer weiter in den Fokus ihrer Geschäftstätigkeit. Dabei stellt aktuell das Auslaufen zahlreicher langfristiger „Konzessionsverträge“ im Fernwärme- aber auch im Wasserbereich die Beteiligten vor die Frage, ob eine Ausschreibungspflicht (oder jedenfalls eine Ausschreibungsmöglichkeit) auch in Bezug auf der Fernwärme- und Wasserversorgung zugrunde liegende Wegenutzungsverträge besteht.

Über die ersten praktischen Erfahrungen mit dem novellierten Konzessionsrecht, die aktuell ergangene Rechtsprechung und Behördenpraxis sowie die zentralen Stolpersteine für Bewerber bei der Bewerbung in Strom- und Gaskonzessionsverfahren und beim Abschluss von Fernwärme- und Wasserkonzessionsverträgen möchten wir Sie daher in unserem Workshop informieren.

Wir werden Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für eine aktive Rolle in Konzessionsverfahren, für die Optimierung Ihrer laufenden oder künftigen Bewerbung um die (Bestands-)konzession und für den Umgang mit dem neuen Rügeregime an die Hand geben. Fragen werden dabei u.a. sein:

  • Ist es strategisch sinnvoll, gegenüber der Kommune umfangreich zu rügen?
  • Wie stelle ich als Bieter sicher, dass die (kurzen) Rügefristen eingehalten werden können?
  • Sollte ich als Bieter bei Nichtabhilfe ein Gerichtsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz anstrengen?
  • Wie gestalte ich ein wettbewerbsfähiges Netzbewirtschaftungskonzept für die Bewerbung?
  • Wie kann man den Musterkonzessionsvertrag der Kommune oder des Städte- und Gemeindebundes für eine erfolgreiche Bewerbung optimieren?
  • Wie unterscheiden sich Konzessions- bzw. Gestattungsverträge für die Medien Fernwärme und Wasser von denen für die Medien Strom und Gas? Besteht für solche überhaupt eine Ausschreibungspflicht und welche Sicht haben die Kartellbehörden zu dieser Frage?

Die vorgesehene Agenda finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

12.4.2018/Berlin,
17.4.2018/Stuttgart,
19.4.2018/Köln,
25.4.2018/Erfurt,
2.5.2018/München,
3.5.2018/Hamburg.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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