Compliance-Klauseln in Liefer- und Dienstleistungsverträgen – nützlich oder riskant?

Vertrag
© BBH

Unternehmen gehen zunehmend dazu über, sich in Verträgen über Lieferungen und Leistungen rechtmäßiges und ethisch einwandfreies Verhalten zusichern zu lassen. Mit solchen so genannten Compliance-Klauseln erstrecken die Unternehmen die selbst auferlegte Pflicht, staatliches (zum Teil sogar ausländisches) Recht, unternehmensinterne Regeln und ethische Maßstäbe unbedingt zu beachten, auf externe Dritte.

Derartige Klauseln werden zunehmend auch gegenüber Energieversorgern eingesetzt. Darüber hinaus verlangt auch die öffentliche Hand ähnliche Zusicherungen, vor allem wenn Beschaffungen ausgeschrieben oder Konzessionen zu vergeben sind.

Derartige Klauseln sind durchaus ambivalent

Das Unternehmen, das eine Compliance-Klausel verwendet, kann damit gegenüber der Öffentlichkeit und staatlichen Stellen dokumentieren, dass es bei seiner Geschäftstätigkeit umfassend auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften hinwirkt. Um glaubwürdig zu bleiben, muss es allerdings auch bereit sein, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, wenn der Geschäftspartner gegen die Compliance-Klausel verstößt, das heißt schlimmstenfalls ein vorteilhaftes Geschäft vorzeitig beenden.

Das Unternehmen, das eine Compliance-Klausel akzeptiert, kann dadurch zweifellos einerseits einen Wettbewerbsvorteil erlangen und auch seine Außendarstellung verbessern, denn in der Gesellschaft wird zunehmend erwartet, dass (kommunale) Unternehmen sich stets rechtstreu und ethisch einwandfrei verhalten. Andererseits muss das Unternehmen sicher sein, dass es in der Lage ist, die in der Compliance-Klausel aufgestellten Anforderungen auch erfüllen zu können. Dies ist nicht trivial, wenn man bedenkt, dass derartige Klauseln vielfach auf umfassende Verhaltenscodices des Vertragspartners oder auf US-amerikanisches oder britisches Antikorruptionsrecht oder auf nahezu grenzenlose ethische Regelwerke wie den UN-Global-Compact Bezug nehmen. Je nach dem, welche Sanktionen an diese Verletzung der Compliance-Klausel geknüpft wird, kann ein Verstoß schnell so teuer werden, dass aus einem guten Geschäft ein schlechtes wird. Auch sollte man mit der Möglichkeit rechnen, dass der Vertragspartner die Unbestimmtheit einer Compliance-Klausel nutzt, um ein für ihn als nachteilig erkanntes Geschäft vorzeitig zu beenden.

Die Frage nach Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Compliance-Klauseln ist daher nicht eindeutig in eine Richtung zu beantworten. Die Verwendung solcher Regelungen kann jedenfalls dann für beide Seiten nützlich sein, wenn beide Vertragspartner über ein angemessenes Risiko- und Compliance-Management-System verfügen, das es erlaubt, die Einhaltung der in Rede stehenden Regeln sicherzustellen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Sie möchten mehr über Compliance erfahren? Dann schauen Sie doch einfach mal hier.

Share
Weiterlesen

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...

11 April

Doppelschlag des VG Köln: Rechtswidrige Glasfaser-Zugangsentgelte und sofortiger Zugang zu Kabelkanalanlagen der Telekom

Mit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit: Zum einen hat es die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Glasfaser-Zugangsentgelte in Fördergebieten für rechtswidrig erklärt und zum anderen die Telekom dazu verpflichtet, sofort Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen zu gewähren....