Weihnachtsgeschenke aus Compliance-Sicht – Die fünf wichtigsten Dinge, die Sie beachten sollten

Weihnacht Geschenk Keks Zuwendung
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Weihnachten feiern wir jedes Jahr, und dies ist nicht das erste Mal, dass wir aus diesem erfreulichen Anlass das Thema Weihnachtsgeschenke aufgreifen. Wer zum Beispiel wissen möchte, wie und ab welchen Beträgen Geschenke an Geschäftsfreunde steuerlich abzugsfähig sind, der sollte hier oder hier hineinschauen. Um Geschenke – oder allgemeiner gesagt Zuwendungen – geht es auch in diesem Blog. Die Weihnachtsplanungen laufen vielerorts bereits auf Hochtouren, und uns erreichen entsprechend viele Anfragen hierzu. Dabei wird nicht nur gefragt, ab welchen Wertbeträgen compliance-relevante Tatbestände erreicht werden, sondern interessanterweise auch, was angenommen werden darf. Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen: Die Zeiten, in denen Präsentkörbe zur Weihnachtszeit noch die Büros zierten und deren Inhalte noch bis in den späten Frühling reichten, sind vorbei. Heute wird bescheidener geschenkt. In vielen Fällen gar nicht mehr. Um nun aber nicht päpstlicher als der Papst zu sein und seinen Geschäftspartnern zum Jahresende doch noch eine Freude machen zu können, sollten Sie sich an die folgenden fünf Regeln halten.

1. Regel

Jedes Abendessen, jeder Kugelschreiber und jeder Präsentkorb gilt als Zuwendung. Das sollte einem bewusst sein, denn oft sind die einzelnen Geschenkartikel nicht so ausgefallen oder gar teuer, in der Masse können Sie aber einen nicht unerheblichen Zuwendungswert ausmachen. So kann es beim Geschäftsessen schon schnell zu mehr als den steuerlich abzugsfähigen 35 Euro kommen. Gibt es dazu noch Eintrittskarten und eine gute Flasche Wein zum Weihnachtsfest, kann unterm Strich schnell der Vorwurf der Bestechung bzw. Bestechlichkeit (je nachdem, auf welcher Seite man steht) im Raum stehen.

2. Regel

Schenken muss gelernt sein. Beschenktwerden aber auch. Denn auch die Annahme von offensichtlich übertriebenen Zuwendungen kann eine Bestechlichkeit i.S.d. § 299 StGB darstellen. Schon das Reichsgericht hatte zur Frage, was denn unter einer sozialadäquaten Zuwendung zu verstehen sei, erklärt, dass „Zuwendungen ohne Rücksicht auf eine besondere Gegenleistung gegeben zu werden pflegen“. Darunter kann freilich viel verstanden werden. Wird das Geschenk aber in der Hoffnung einer bestimmten Gegenleistung überreicht, und ist dies auch erkennbar, so sollte man die Hände davon lassen.

3. Regel

Klare und verständliche Regeln im Unternehmen sind wichtig. Nur so können klare Verhältnisse für den Bereich der Zuwendung geschaffen werden. Darin sollten Wertgrenzen definiert und ein Meldewesen für Zuwendungen über einem gewissen Betrag eingerichtet werden. Zudem muss ein Ansprechpartner bestellt werden. Von Formulierungen wie „wird empfohlen“ ist übrigens abzuraten. Denn die Regelungs- und Bindungswirkung liefe gegen Null und lässt zu viel Auslegungsspielraum zu. Entscheidend ist vielmehr, dass alle Personen im Betrieb wissen, was wann dem Verantwortlichen gemeldet werden muss und/oder ab welchem Wert ein Geschenk auch abzulehnen ist. Geldgeschenke sind übrigens immer abzulehnen!

4. Regel

Dokumentieren Sie alle Vorgänge und Bemühungen. Wer sich nachweisbar Gedanken über die auszugebende oder anzunehmende Zuwendung gemacht hat, dem wird man später umso schwerer ein fahrlässiges oder gar leichtsinniges Verhalten nachsagen können. Hierzu empfiehlt sich, dass Zuwendungen an gleich mehrere Empfänger, so zum Beispiel an Weihnachten in Form kleiner Präsente, nachvollziehbar im System hinterlegt werden und dabei auch Wert der Zuwendung und der Grund genannt werden.

5. Regel

Und zu guter Letzt gilt: Gehen Sie mit gesundem Menschenverstand an das Thema Zuwendungen heran. Nicht jede Zuwendung ist gleich eine versuchte Bestechung. Je nach Geschäftsgebaren ist es üblich, ein Geschäftsessen auch anzunehmen oder mehr als einen Kugelschreiber zu Weihnachten springen zu lassen. Es geht um das Verhältnis von Zuwendung und Annahme, und letztlich darum, ob eine bestimmte Gegenleistung erwartet oder lediglich die Wertschätzung der Geschäftsbeziehung zum Ausdruck gebracht wird.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen Geschenke, die von Herzen kommen!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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