Vorläufige Bilanz der Koalitionsverhandlungen – 13 Seiten Energie

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In Sachen Energiepolitik sind sich die künftigen Koalitionäre in vielen, aber nicht in allen Punkten einig. Vergangenen Montag haben die Verhandler von CDU/CSU und SPD in der großen Runde die vorläufigen Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe Energie bestätigt. Auf 13 Seiten werden die energiepolitischen Ziele und Vorhaben für die nächsten vier Jahre zusammengefasst. Einige Punkte – wie z.B. die Einführung von Kapazitätsmechanismen oder die Senkung der Stromsteuer – sind jedoch noch offen. Der geschäftsführende Bundesumweltminister Altmaier (CDU) hat bereits angekündigt, dass die AG Energie voraussichtlich noch diese Woche zu weiteren Verhandlungen zusammenkommen wird. Bis zum 27. November soll der Koalitionsvertrag stehen, es wird also langsam eng.

Doch wie sieht die vorläufige Bilanz der Arbeitsgruppe Energie des schwarz-roten Bündnisses aus? Zeichnet sich ein Paukenschlag ab? Nicht ganz, zumindest noch nicht in dieser Legislaturperiode. Zwar soll bis zum Sommer 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert werden. An dem bisherigen Fördermodell mit staatlich festgelegten Fördersätzen wird aber zunächst festgehalten. Betont wird auch, dass für alle Altanlagen Bestandschutz gelten soll. Auf das Ausschreibungsmodell wird – nach erfolgreicher Testphase – frühestens in der nächsten Legislaturperiode ab 2018 umgestellt.

Auf zahlreiche Veränderungen wird sich die Energiewirtschaft dennoch bereits jetzt einstellen müssen. Die Bezahlbarkeit der Energieversorgung ist neben der Klima- und Umweltverträglichkeit sowie der Versorgungssicherheit eines der wichtigsten Ziele des künftigen Energiekonzeptes. Und da die günstigste Energie bekanntlich diejenige ist, die erst gar nicht verbraucht wird, wird es auf die Effizienz als zweite Säule für eine nachhaltige Energiewende besonders ankommen.

Konkret sind von der Großen Koalition nach dem derzeitigen Stand folgende Maßnahmen vorgesehen: Im Bereich Klimaschutz sollen die Treibhausgasemissionen noch schneller als ursprünglich geplant bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 40% gesenkt werden. Korrekturen am derzeitigen Emissionshandel-System sind jedoch nicht geplant.

Die in Aussicht gestellte Reform des EEG zielt vor allem darauf ab, die steigenden Kosten zu begrenzen: So soll die Förderhöhe für alle Technologien weiter abgesenkt, der Zubau von Biomasse auf Abfall- und Reststoffe begrenzt (Stichwort: Vermaisung der Landschaft) und das Ausbauziel von Offshore-Anlagen entsprechend den realistischen Ausbaumöglichkeiten verringert werden. Daneben scheint die Große Koalition auch bemüht, die Kosten der Erneuerbaren auf mehrere Schultern zu verteilen. Hierzu soll das so genannte Grünstromprivileg und auch das Eigenstromprivileg weitgehend abgeschafft werden – wohingegen an der besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb weiter festgehalten wird. Erstmals soll der weitere Ausbau der Erneuerbaren durch Festlegung eines Ausbaukorridors gesteuert werden – wobei die genaue Größe dieses Korridors bislang noch offen ist. Und wo wir gerade beim Stichwort „Ausbau“ sind: Die Bundesländer sollen künftig selbst entscheiden dürfen, welchen Wohlfühl-Abstand sie ihren Bürgern zur nächsten Windenergieanlage zugestehen wollen. Geplant ist eine entsprechende Öffnungsklausel im Baugesetzbuch.

In die eher langfristige Planung fällt hingegen, dass EEG-Anlagen gegen Zahlung einer “auskömmlichen“ gleitenden Marktprämie ihren Strom direkt vermarkten müssen. Dies soll ab 2017 gelten; für Anlagen ab 5 MW ist die Einführung jedoch bereits früher geplant.

Völlig offen ist bislang hingegen noch, ob und vor allem wann es zu der Einführung so genannter Kapazitätsmechanismen (Mechanismen zur Bereitstellung gesicherter Leistung) kommen wird. Die CDU will die Einführung von Kapazitätsmechanismen lediglich prüfen, die SPD hingegen bereits mittelfristig einen Kapazitätsmechanismus entwickeln. Auch bei der Frage Stromsteuer ist sich das schwarz-rote Bündnis bislang noch uneinig. Immerhin liegt die SPD mit ihrer Forderung nach einer Senkung der Stromsteuer auf einer Linie mit EU-Energiekommissar Günther Oettinger.

Einig sind sich die prospektiven Großkoalitionäre jedenfalls schon darüber, dass konventionelle Kraftwerke als Teil des nationalen Energiemixes auf absehbare Zeit unverzichtbar sind. Fracking jedoch soll für diesen Energiemix in Deutschland auch in Zukunft keine Rolle spielen. Denn nach Ansicht der Arbeitsgruppe Energie birgt der Einsatz der Fracking-Technologien ein „erhebliches Risikopotential“, so dass entsprechende Anträge derzeit nicht genehmigungsfähig seien.

Reformbedarf wird insbesondere im Bereich der Verteilnetze und Verteilung der Netzentgelte erkannt. So sollen die Investitionsbedingungen für Verteilnetzbetreiber durch Investitionsbudgets oder die Beseitigung des Zeitverzugs verbessert werden. Um der „Flucht aus den Netzentgelten“ durch die wachsende Zahl der Eigenversorger zu begegnen, sollen die Kosten für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur in den Netzentgelten stärker berücksichtigt werden. Zudem sollen sich künftig auch Einspeiser an den Netzkosten beteiligen.

Eine gute Nachricht gibt es für die zahlreichen Rekommunalisierungs- und Netzüber-nahmeprojekte in Deutschland: Das Verfahren, in dem Verteilnetze bei der Neuvergabe bewertet werden, soll geregelt und die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessert werden. Den rechtlichen Rahmen zu verbessern, wäre in der derzeitigen Situation nur wünschenswert – Netzübernahmen lassen sich oft nur nach jahrelangen Rechtstreitigkeiten realisieren, in denen immer wieder vor allem um den richtigen Netzübertragungswert gestritten wird.

Um die Energieeffizienz zu steigern, sollen schließlich die bestehenden Förderprogramme aufgestockt und weitere umfangreiche Programme aufgelegt werden. Vor allem Investitionsprogramme für Haushalte mit geringen Einkommen sollen zum Kauf energiesparender Haushaltsgeräte anreizen und so einer drohenden „Energiearmut“ vorbeugen.

Soweit zum aktuellen Stand der Koalitionsverhandlungen der AG Energie. Am Ende muss das Ganze natürlich noch von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD abgesegnet werden. Und so richtig spannend wird es dann noch einmal, wenn Ende November die 470.000 SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag – und damit auch über 13 Seiten Energiekonzept – abstimmen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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