10 Punkte für die deutsche Energiepolitik

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In unserem Newsletter berichteten wir jüngst über die energiepolitischen Entwicklungen des vergangenen sowie des gerade begonnen Jahres, bei denen die Energiewende und der Klimaschutz im Zentrum des Interesses stehen. Mit der Energiewende soll die Energieversorgung sicherer und umweltfreundlicher werden, dabei aber gleichzeitig auch bezahlbar bleiben. Zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Ziele hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Mitte 2014 eine 10-Punkte-Energie-Agenda aufgestellt, die auflistet, was sich die Bundesregierung für die aktuelle 18. Legislaturperiode vornimmt und wie die Handlungsfelder zeitlich und inhaltlich miteinander verzahnt sind.

Vor kurzem hat das Ministerium diese Agenda zum zweiten Mal fortgeschrieben. Dabei hat es die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Welche Ziele wurden in der Vergangenheit erreicht und wo besteht zusätzlicher Handlungsbedarf?

Schon 2014 wurde das EEG reformiert (wir berichteten). Nun werden die Förderungen für Erneuerbare Energien auf wettbewerblicher Basis ermittelt. Dies führte bei der Pilot-Ausschreibung zur Freiflächen-PV zu sinkenden Kosten (wir berichteten). Die Erfahrungen aus dieser Ausschreibung bilden nun die Grundlage für die 2016 geplante erneute Änderung des EEG: In Zukunft soll auch die bei Wind- und Solarenergie die Förderhöhe durch wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt werden.

Für das künftige Strommarktdesign sind die Weichen bereits gestellt. Nach der ausführlichen Diskussionsphase mit dem Grün- und Weißbuch 2014/2015 steht seit November 2015 ein Gesetzesentwurf fest, der einen Energy-Only-Markt schaffen will, mit einer Kapazitätsreserve für unvorhergesehene Ereignisse (wir berichteten über die Pläne). Mit dem Entwurf wird auch die Kraft-Wärme-Kopplung reformiert, da sich auch diese dem neuen Konzept anpassen muss. Für die Zukunft stellt die Agenda fest, dass ein zusätzlicher Minderungsbeitrag auf allen Sektoren erforderlich ist, um die nationalen Klimaschutzziele für 2020 zu erreichen.

Die 10-Punkte-Agenda sieht auch eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem europäischen Strommarkt vor. In regionaler Kooperation mit den Nachbarländern soll die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Die Europäische Kommission will in diesem Jahr einen Vorschlag für einen künftigen Europäischen Strommarkt veröffentlichen, der in vielen Fällen dem Entwurf des Strommarktgesetzes entspricht.

Auch die Netzentwicklung schreitet weiter fort. Den Entwicklungsplan für 2025 soll im Oktober 2016 die Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigen. Künftig werden die Netzentwicklungen nur noch alle zwei Jahre durchgeführt. Außerdem soll im Sommer das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft treten und den rechtlichen Rahmen und die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Sektors schaffen. Der Roll-out von Smart Metern erfolgt danach (wir berichteten). Zusätzlich steht dieses Jahr noch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung an, ebenso wie die Reform von § 46 EnWG. Schließlich soll ein bundeweit einheitliches Übertragungsnetzentgelt geschaffen werden.

Noch vor Jahresende wird zudem der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz weiter vorangetrieben. Mehr als die Hälfte dieses Plans konnte im vergangenen Jahr schon umgesetzt werden. Daneben sollen weitere Effizienzmaßnahmen angeschoben werden. Außerdem soll der Gebäudebestand durch Sanierungen energieeffizienter werden und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Daneben wird die Gasversorgungsstrategie überarbeitet. Dabei steht im Mittelpunkt, die Versorgung sicher und bezahlbar zu halten. Dazu soll der Energiebinnenmarkt vollendet und Lieferländer und -wege diversifiziert werden. Außerdem werden Regelenergieprodukte ausgeweitet und ein Demand-Side-Management eingeführt.

Die 10-Punkte-Agenda adressiert auch auf europäischer Ebene verschiedene Vorhaben, da sich solche fast immer direkt auf die nationalen Gesetzgebungspläne auswirken. 2015 hat der Energieministerrat wichtige Strukturentscheidungen getroffen. Für das zweite Halbjahr dieses Jahres ist geplant, die Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien zu überarbeiten. Außerdem ist der Europäische Emissionshandel ein weiterer wichtiger Aspekt der europäischen Energiepolitik, der sich auf nationale Vorhaben auswirkt. Nachdem die Einführung einer Marktstabilitätsreserve beschlossen ist und das sogenannte Backloading und die Restmengen der laufenden Handelsperiode in diese Reserve überführt werden sollen, steht nun die weitere Ausgestaltung der 4. Handelsperiode an, die ab 2021 anläuft.

Auch wenn 2015 aus energiepolitischer Sicht ein ereignisreiches Jahr war und viele Ziele der 10-Punkte-Agenda bereits in Angriff genommen wurden, kommt es erwartungsgemäß nicht zum Stillstand, sondern auch für 2016 stehen viele Gesetzgebungsverfahren und andere Projekte an, die die Energiewende voranbringen wollen. Aber auch für die Zeit danach wird es sicherlich nicht langweilig. Denn wie in anderen Bereichen gilt natürlich auch in der (Energie-)Politik: nach der Agenda ist vor der Agenda!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau/Dr. Tigran Heymann

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