Atomausstieg: Vattenfall erhebt Klage gegen Deutschland vor internationalem Schiedsgericht

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Bereits vor Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle, die den Ausstieg besiegelt, hatten E.ON und andere Kernkraftwerkbetreiber angekündigt, Schadensersatzansprüche prüfen zu wollen. Nun scheint es tatsächlich zu einer ersten Schadensersatzklage zu kommen – wenn auch auf unerwartetem rechtlichen Terrain: Vattenfall will nach Informationen des Handelsblattes in Kürze die Bundesrepublik Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen. Die Klageschrift ist zwar noch nicht eingereicht, aber es steht wohl fest, dass das schwedische Energieversorgungsunternehmen Forderungen in Milliardenhöhe gegen Deutschland geltend machen will.

Vattenfall beruft sich dabei auf die Regelungen des sog. Energiecharta-Vertrages (ECT), welchen Deutschland und eine Vielzahl anderer Staaten im Jahr 1994 unterzeichnet haben. Das Abkommen soll Investitionen ausländischer Unternehmen vor unrechtmäßigen Eingriffen durch den Gaststaat schützen. Berufen können sich hierauf nur ausländische Unternehmen wie die in schwedischem Staatsbesitz befindliche Vattenfall. Den rein deutschen Kernkraftwerksbetreibern steht dieser Weg nicht offen.

Das Besondere des ECT besteht darin, dass das Abkommen unmittelbar Rechte für private Personen – die Investoren – schafft und die Möglichkeit eröffnet, diese Rechte vor einem neutralen Schiedsgericht geltend zu machen. Die Einleitung solcher Schiedsverfahren hat sich bislang als äußerst schlagkräftig erwiesen, um Schadensersatzansprüche gegen Staaten durchzusetzen. Bereits im Jahr 2009 hatte Vattenfall die Bundesrepublik wegen vermeintlicher Zusagen für die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg verklagt und angeblich einen vorteilhaften Vergleich erstritten.

Vattenfall sieht sich nun durch den im Sommer beschlossenen Atomausstieg wirtschaftlich massiv beeinträchtigt. Durch den sofortigen Entzug der Betriebserlaubnis für die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel seien nicht nur Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe wertlos geworden. Dass kraft Gesetzes sofort sechs weitere Kernkraftwerke stillgelegt sowie die Laufzeiten der übrigen Anlagen zeitlich eng gestaffelt werden müssen, verringert zudem den Wert der Vattenfall zustehenden Reststrommengen erheblich. Zwar wäre Vattenfall trotz der erforderlichen Stilllegung der eigenen Anlagen berechtigt, die Restrommengen von Krümmel und Brunsbüttel weiter zu veräußern, ein Käufer wird sich jedoch unter den neuen Rahmenbedingungen nur schwerlich finden lassen.

Klageflut droht

Nicht nur ausländische Investoren, sondern auch die Bundesregierung dürfte eine Entscheidung des Schiedsgerichts mit Spannung erwarten. Neben dem ECT hat Deutschland mit einer Vielzahl anderer Staaten vergleichbare bilaterale Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Sollte sich herausstellen, dass der durch diese Abkommen gewährte Schutz weitergehend ist als der verfassungsrechtliche Schutz des Grundgesetzes (GG), dürfte mit einer erheblichen Zunahme von Klagen aufgrund der Abkommen zu rechnen sein.

Aber auch für deutsche Investoren ist das Verfahren interessant. Der durch die Abkommen gewährte Schutz gilt selbstverständlich auch für sie, wenn sie in ausländischen Vertragsstaaten investieren. Werden diese Investitionen durch regulatives Verhalten des Vertragsstaates beeinträchtigt, können ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. In anderen europäischen Staaten sind bereits mehrere Schiedsverfahren im Energiebereich anhängig. So bereiten beispielsweise auch deutsche Solaranlageninvestoren in Tschechien und Spanien Schiedsgerichtsklagen wegen der rückwirkenden Verringerung von Einspeisevergütungen vor.

Auf mögliche Klagen der deutschen Kernkraftwerksbetreiber wegen des Atomausstiegs hätte die Klage von Vattenfall jedenfalls keine unmittelbaren Auswirkungen. Es bleibt daher abzuwarten, ob E.ON und RWE ihre Ankündigungen wahr machen und gegen den Atomausstieg vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – bei ungewissen Erfolgsaussichten.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Dr. Dörte Fouquet

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