Auch in 2014: Fördermittel für kommunalen Klimaschutz

(c) BBH
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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jüngst die Neuauflage der so genannten Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen – so die offizielle Bezeichnung – fördert das BMU bereits seit 2008 kommunale Klimaschutzprojekte durch finanzielle Zuschüsse. Die Kommunalrichtlinie ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative. Rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen sind bereits gefördert worden – und die große Nachfrage hält an. Die Erfolgsgeschichte der Kommunalrichtlinie soll auch in 2014 mit einem Fördervolumen von rund 90 Mio. Euro fortgesetzt werden. Antragsberechtigt sind in erster Linie Kommunen, aber auch kommunale Unternehmen können für bestimmte Maßnahmen eine Förderung beantragen.

Was wird gefördert?

Im Fokus des Programms stehen wie bislang (wir berichteten) die Erstellung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte. Die Erstellung von „integrierten Klimaschutzkonzepten“, die das gesamte Gemeindegebiet und grundsätzlich alle klimarelevante Bereiche umfassen, wird mit bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Klimaschutzteilkonzepte werden für ausgewählte Bereiche, wie beispielsweise „klimafreundliche Mobilität in Kommunen“ oder „klimafreundliche Abfallentsorgung“, erstellt. Für diese Konzepte kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden.

Bei der Umsetzung der Konzepte erfolgt eine Förderung des so genannten Klimaschutzmanagements. Mit bis zu  65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird etwa der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager für maximal drei Jahre bezuschusst. Eine bereits geförderte Stelle kann für weitere zwei Jahre mit bis zu 40 Prozent der Kosten finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus kann die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme mit bis zu 50 Prozent gefördert werden, wenn diese Bestandteil des umzusetzenden Klimaschutzkonzeptes ist und ein CO2-Minderungspotential von 80 Prozent aufweist.

Gegenstand der Förderung sind ferner ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahmen. Die Umstellung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf LED-Technik wird weiterhin gefördert – allerding mit einer auf 35 Prozent abgesenkten Förderquote. Dagegen ist die Umrüstung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technologien erstmalig nicht mehr Gegenstand der Kommunalrichtlinie. Andere Fördermöglichkeiten für Kommunen, etwa durch das KfW-Programm IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung (215), bestehen indes fort.

Der im vergangenen Jahr neu hinzugekommene Förderschwerpunkt „klimafreundliche Mobilität“ wird aufgrund der starken Nachfrage fortgesetzt. Nach wie vor gefördert werden die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, nicht mehr hingegen Umbaumaßnahmen im Straßensystem. Neu hinzugekommen ist dafür die Förderung einer Einrichtung von Wegweisungssystemen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Bezuschusst mit bis zu 250.000 Euro werden etwa die Ausgaben für die Beschaffung und das Aufstellen von Beschilderungssystemen für alltagsbezogene Routen.

Auch im kommenden Jahr werden zudem Kommunen, die noch am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, mit bis zu 15 Tagen für die Beratungen fachkundiger Externer Dritter, die über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet des kommunalen Klimaschutzes verfügen müssen, finanziell unterstützt.

Antragszeitraum verlängert

Der Antragszeitraum wurde im Vergleich zu den Vorjahren um einen Monat verlängert. Für die meisten Maßnahmen – insbesondere die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte – können Anträge vom 1.1.2014 bis 30.4.2014 gestellt werden. Für die übrigen Maßnahmen können die Anträge hingegen ganzjährig erfolgen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Ausführliche Informationen und Antragsformulare können auf der Internetseite des Projektträgers Jülich abgerufen werden. Den „Merkblättern“ zu den einzelnen Fördergegenständen kann insbesondere entnommen werden,

  • welche Maßnahmen konkret gefördert werden,
  • wer den Antrag stelle kann,
  • welche Unterlagen eingereicht werden müssen und
  • welche Antragsfrist zu beachten ist.

Der Projektträger Jülich ist noch bis zum 31.12.2013 für die Durchführung der Kommunalrichtlinie zuständig. Er bietet auch individuelle Beratungen an.

Ab dem 1.1.2014 wird möglicherweise ein anderer Projektträger für die Kommunalrichtlinie zuständig sein. Bei welcher Stelle die Anträge für die Förderung in 2014 zu stellen sind, soll in Kürze auf der vom BMU betriebenen Internet-Seite www.klimaschutz.de bekannt gegeben werden.

Ansprechpartner: Stefan Missling/Axel Kafka

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