Auf dem Zug in die Zukunft – EU Kommission diskutiert Klima- und Energiepolitik bis 2030

(c) BBH
(c) BBH

Auch wenn der internationale Klimaschutz schwächelt, lässt die Europäische Kommission in ihren Bemühungen nicht nach: Mit einem Konsultationspapier, im Brüsseler Sprachgebrauch „green paper“ genannt, wendet sich die Europäische Kommission an die Öffentlichkeit, um die Ziele der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu diskutieren.

Aufmerksamkeit verdient schon die Bestandsaufnahme hinsichtlich der bestehenden Instrumente, u. a. dem Emissionshandel und der Förderung Erneuerbarer Energien, die die Kommission der eigentlichen Konsultation vorangestellt hat. Hier kritisiert die Kommission in einigen Punkten den aktuellen Zustand und die laufenden Diskussionen. Möglicherweise kommen hier kurzfristig Maßnahmen auf die Betroffenen zu. So wendet sich die Kommission etwa gegen Pläne, CO2 wegen des schwachen Marktes für Zertifikate zusätzlich zu besteuern, und bringt – wenn auch zunächst dezent – erneut die Kernenergie als CO2-freie Alternative zu den Erneuerbaren Energien in Stellung.

Ihre Ziele und Politiken bis 2030 verfolgt die Kommission nicht im luftleeren Raum. Denn es gibt bereits diverse „Roadmaps“, also Langzeitplanungen, für die Zeit bis 2050. Im Ergebnis sollen die CO2-Emissionen um 85 bis 90 Prozent reduziert werden. Von diesem Ausgangspunkt aus skizziert die Kommission die Ziele bis 2030 und legt ein Minderungsziel von 40 Prozent zugrunde.

Da somit das Minderungsziel der Kommission an sich feststeht, ist die Zieldiskussion naturgemäß begrenzt. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Welche Maßnahmen vertieft, welche verbessert werden sollen, gehört ebenso zu den Punkten, die die Kommission anspricht, wie die Verbesserung des Zusammenspiels der Einzelpolitiken.

Auffallend ist die Breite, in der die Kommission Einzelthemen benennt. Nahezu jedes überhaupt energie- und klimabezogene Thema – vom Ausbau der Netzinfrastruktur über die Effizienzsteigerung, marktbezogene Themen ebenso wie Umsetzungsdefizite in der Umweltpolitik – werden von der Kommission angerissen. Sie stellt sich dabei aber auch der ökonomischen Realität, denn die Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten ist nach wie vor sehr unterschiedlich. Doch die Einsicht, was das für die angestrebte Low Carbon Economy bedeutet, führt offenbar nicht dazu, dass die Kommission den Mitgliedsstaaten künftig mehr Freiheit gewähren will, selbst Einzelmaßnahmen auf dem Weg zum gemeinsamen Ziel zu wählen. Ihr schwebt – so liest sich zumindest der Fragenkatalog auf den S. 13 und insbesondere S. 14 des Green Paper – offenbar weiter eine zentralisierte Vorgehensweise vor, auch wenn sie hinreichende Flexibilität bei der mitgliedstaatlichen Umsetzung als wichtigen Punkt erwähnt.

Die Breite, mit der sich die Kommission im aktuellen Papier dem Thema Energie und Klima widmet, führt dazu, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Versorgungssicherheit mehr Raum einnehmen, wie das in der Vergangenheit auch schon der Fall war. Hier mag die wirtschaftliche Schwäche einiger Mitgliedstaaten eine Rolle spielen, die ersichtlich nicht in der Lage sind, so ehrgeizige Ziele zu verwirklichen, wie insbesondere Umweltschutzverbände sie fordern.

Diese werden sich sicher bis zum Ablauf der Konsultationsfrist am 2.7.2013 zu Wort melden. Aber auch die Energiewirtschaft und Industrie ist angesprochen, sich zu äußern. Zwar erscheint das Jahr 2030 noch sehr weit weg. Doch die Vorgehensweise der Kommission orientierte sich schon bisher an oft langen Linien. Die Möglichkeit der Partizipation sollte deswegen so früh wie möglich genutzt werden.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...