Aufatmen für Netzbetreiber: Mittelhessen Netz GmbH gewinnt mit Becker Büttner Held (BBH)

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Müssen Netzbetreiber längst vereinnahmte und später von einem Insolvenzverwalter angefochtene Netznutzungsentgelte zurückzahlen? Diese Frage bewegt derzeit fast alle Netzbetreiber in Deutschland.

Das Landgericht Gießen hat am 10.4.2014 im Anfechtungsprozess nun ein richtungsweisendes Urteil (Az. 4 O 347/13) gesprochen. Geklagt hatte Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der TelDaFax ENERGY GmbH  (wir berichteten) auf Rückzahlung eines sechsstelligen Betrages. Grundlage des Rechtsstreits war – wie in vielen anderen TelDaFax-Verfahren auch – § 133 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter forderte, dass die von TelDaFax im Zeitraum von November 2010 bis Februar 2011 gezahlten Netznutzungsentgelte zurückgezahlt werden müssen. Das Gericht sah dazu aber keinen rechtlichen Grund und urteilte: Klageabweisung in vollem Umfang!

Dieses deutschlandweit erste bekannte Urteil in Sachen TelDaFax dürfte zunächst bei allen Netzbetreibern für große Erleichterung sorgen. Denn wie aus dem Markt bekannt, versucht der Insolvenzverwalter bundesweit in großem Umfang, Anfechtungsansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ob dieses Urteil darüber hinaus Rechtsklarheit in die unübersichtliche Insolvenzrechtsprechung der letzten Jahre bringt, bleibt abzuwarten. Ein erster Meilenstein dürfte jedenfalls gesetzt sein.

Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Oliver Eifertinger/Markus Ladenburger

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