Aufbruch oder Ausbruch? Die Stimmung zur Digitalisierung der Energiewende wird besser

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Die Digitalisierung der Energiewende lässt auf sich warten. Das gilt insbesondere für die dafür notwendige Technik. Auf den diesjährigen „metering days“ in Fulda standen deshalb die Hersteller ebenso im Fokus wie die für die Zertifizierung verantwortlichen Behörden.

Tatsächlich wird es, wenn man Dennis Laupichler vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) glauben darf, bis Ende 2019 nicht nur weitere zertifizierte Smart Meter Gateways (SMGW) geben. Obendrein wird das BSI zeitnah dazu mit einer nach Anwendungsfällen getrennten Marktanalyse die technische Möglichkeit des Einbaus gemäß  § 30 MSbG  feststellen. Ferner wird das BSI nicht mehr zwischen „G1“ und „G2“ SMGW unterscheiden, um verschiedene Versionen zu spezifizieren. Die meisten neuen zusätzlichen Optionen können per Software aufgespielt werden. So wird ppc mit seinem SMGW in Q1 2020 in die Rezertifizierung gehen, um die für die Netz- und Anlagenbetreiber wichtigen TAF 9, TAF10 und den neu hinzugekommenen TAF14 zu implementieren.

Alexander Kleemann vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat dabei noch einmal unterstrichen, dass alle Kundendaten die energiewirtschaftlichen Marktrollen zur Verfügung gestellt werden (müssen) nur via einem SMGW transportiert werden dürfen. Für Mehrwertdienste ist das SMGW nur eine Option. Die Aussicht, dass der SMGW-Rollout nach § 31 MsbG für die meisten Verbrauchstranchen bereits 2017 starten sollte und für die Installation von neunzig Prozent der Pflichteinbaufälle nur acht Jahre Zeit in Anspruch nehmen darf, relativierte Herr Kleemann deutlich: die acht Jahre begännen erst mit der technischen Möglichkeit zu laufen, und bei den zehn Prozent Einbaupflicht für die ersten drei Jahre werde nach Anwendungsfällen getrennt gewertet. Letzteres wäre sicher sinnvoll und würde die Lage für viele Energieversorger erleichtern. Ersteres ist dagegen unter Experten durchaus strittig und mit einer großen Rechtsunsicherheit behaftet, solange diese Zeitspannen nicht eindeutig festgelegt werden.

Diese Aussagen nähren einerseits die Hoffnung auf einen zügigen Roll-Out ab 2020 und relativieren andererseits den Druck, die Pflichten innerhalb sehr kurzer Zeit umzusetzen. Es war deutlich spürbar, dass die Branche deutlich optimistischer auseinander gegangen ist als in den letzten Jahren. Wenn sich diese Aussagen in verbindlicher, ggf. schriftlicher Form manifestieren, gehen wir davon aus, dass viele Energieversorger ihre strategische Ausrichtung zu Pflicht und Kür, sprich Basisleistungen und Mehrwertdiensten, neu ausrichten müssen. Vielleicht ist sogar mehr als nur Aufbruchstimmung entstanden, und wer daran gedacht hatte, auszubrechen, sollte gegebenenfalls noch einmal nachdenken.

Ansprechpartner: Dr. Andreas Lied/Jan-Hedrik vom Wege

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