Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Branchenbenchmark für 2014?

(c) BBH
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Im April 2012 konnte die Branche kurz aufatmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sah aus zeitlichen Gründen noch einmal davon ab, kurzfristig die Prozesskosten nach vordefinierten Prozessen zu erheben (wir berichteten).

Das heißt aber nicht, dass das Thema damit vom Tisch wäre. Im Gegenteil: Die BNetzA scheint (noch immer) von der Prozesskosten-Benchmark bei Verteilnetzbetreibern überzeugt zu sein und auf die Durchsetzung zu pochen. Dies machte der Vorsitzende der für Strom-Netzentgelte zuständigen Beschlusskammer 8 (BK 8) bei der BNetzA  auf der Energiekonferenz 2013 deutlich: Die BNetzA hat einen Benchmark im Visier und wird den Blick dafür weiter schärfen.  Zwar ist noch nicht ganz klar, wann genau der Benchmark kommen wird, theoretisch könnte es aber schon 2014 soweit sein.

Aber was bedeutet das nun konkret für die Betroffenen? Leider so einiges: Prozessdefinitionen müssen vorgenommen werden, Kostenumlagesysteme entwickelt, Abgleiche mit aktuellen Kostenrechnungssystemen intern gefahren und schließlich Mitarbeiterressourcen reserviert werden. Netzbetreiber müssen bei der Vorbereitung der Prozesskostenbetrachtung also nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch Geld investieren. Es droht ein erheblicher Mehraufwand.

Wirft man einen Blick auf die einschlägigen Seminarangebote auf dem Markt, wird klar, dass das Thema Branchenbenchmark die Netzbetreiber zunehmend beschäftigt: Einerseits ist die Nachfrage nach diesen Seminaren im Vergleich zum letzten Jahr stark gestiegen, andererseits steigen gleichzeitig auch die Angebote an Seminaren, die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Die Anbieter versprechen schnelle und einfache Lösungen sowie praxistaugliche Antworten auf konkrete Fragen.

Das hört sich wunderbar an, allerdings weiß jeder, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt, dass solche Schnellschüsse problematisch sein können: Erhebungen ohne gründliche Vorbereitung und Analyse führen weder zu einem befriedigendem Ergebnis noch werden sie von der BNetzA akzeptiert werden.

Die Fülle der Aufgaben ist enorm:

  • Sie müssen Verantwortliche definieren,
  • aktuelle Kostenkalkulationen auf Übertragbarkeit prüfen,
  • Umlageschlüssel analysieren und anpassen,
  • Prozesse definieren,
  • Aktivitäten und Kapazitäten pro Prozess erheben,
  • Mitarbeiter vorbereiten und integrieren,
  • Systeme zur Berechnung implementieren.

Und das ist noch längst nicht alles. Damit wird deutlich, dass dieser Prozess einen gewissen Zeitaufwand mit sich bringt. Wie gehen die Marktakteure derzeit mit der Situation um? Mehr als die Hälfte der Netzbetreiber beschäftigen sich schon jetzt aktiv mit Prozesserhebungen und möglichen Prozesskostensystemen. Einige Unternehmen haben bereits mit der Einführung einer Prozesskostenanalyse begonnen.

Die gewählten Systematiken, Umlageschlüssel und Prozessdefinitionen unterscheiden sich dabei jedoch, genauso wie der Grad an Detaillierung. Die Frage stellt sich nun, wie auf dieser Basis ein Benchmark durch die BNetzA überhaupt möglich sein wird und welche Strategie die BNetzA angesichts dieser Entwicklungen für die nächste Erhebung plant.

Sicher ist: Die Zeit der Erhebung wird auch dieses Mal knapp bemessen sein und das Thema ist in jedem Fall sehr anspruchsvoll. Alleine die Frage der sinnvollen Umlageverfahren der Kosten kann eine Abteilung Controlling wochenlang beschäftigen, denn gerade auf die richtige Zuordnung kommt es an.

Die falsche, nicht sachgerechte Zuordnung birgt die Gefahr, dass sie einem Vergleich mit den bisher durchgeführten Umlageverfahren nicht standhält. Dies wiederum könnte  zu erheblichen Erlösminderungen führen, was es zu vermeiden gilt.

Eine zielführende Vorbereitung ist also das A und O.

Ansprechpartner: Dr. Andreas Lied/Peter Bergmann/Marcel Malcher

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie auch hier. Weitere Ansprechpartner zur Regulierung finden Sie hier.

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