Ausbau der Übertragungsnetze: Leerrohre, Entschädigungen und enge Fristen

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Seit Ende Januar berät der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (BT-Drs. 19/7375). Am 20.2.2019 fand hierzu eine Expertenanhörung im Wirtschafts- und Energieausschuss statt. Der Entwurf soll unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ändern und zielt vor allem darauf ab, die Genehmigungsverfahren für den Leitungsbau zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auch die Verlegung von Leerrohren für eine künftige Erweiterung der Kapazitäten soll im Rahmen einer vorausschauenden Planung berücksichtigt werden können.

Beim Leitungsbau müssen vielfach landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für die Verlegung von Erdkabeln, für die Leitungsüberspannungen und für Maststandorte genutzt werden. Die Entschädigung für die Inanspruchnahme dieser Flächen setzt sich regelmäßig aus den Komponenten Dienstbarkeitsentschädigung, Beschleunigungszuschlag und Aufwandsentschädigung zusammen. In der geplanten Neuregelung soll diese Struktur übernommen und damit die Grundlage für eine bundeseinheitliche Entschädigungspraxis geschaffen werden. Hier geht es um bares Geld. Deshalb ist die avisierte Regelung auch nicht unumstritten. Ob die Entschädigungsregelung, sollte sie in Kraft treten, Rechtssicherheit schaffen und die Akzeptanz für Leitungsbaumaßnahmen steigern wird, bleibt abzuwarten.

Aktuelle Trassenprojekte und wichtige Fristen

Neben der von der Bunderegierung angestoßenen Änderung des Rechtsrahmens tut sich aber auch in tatsächlicher Hinsicht einiges:

Im Zusammenhang mit dem Bau zahlreicher Höchstspannungsleitungen und der Entscheidung über den Verlauf der Trassenkorridore wird erwartet, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in diesem Frühjahr der Bundesnetzagentur (BNetzA) die erforderlichen Unterlagen nach dem NABEG vorlegen.

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen, werden diese kurz darauf von der BNetzA für einen Monat öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Ab dann können sich Bürger und Vereinigungen innerhalb von zwei Monaten zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Träger öffentlicher Belange haben bis zu drei Monate Zeit. Für die SuedOstLink-Trasse laufen die Fristen teilweise schon. Bei der SuedLink-Trasse sollen die Unterlagen im 1. Quartal 2019 ausgelegt werden. Es ist also nicht viel Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und konstruktive Vorschläge zum Trassenkorridor zu entwickeln!

Eine fristgerechte Äußerung ist die Eintrittskarte für den Erörterungstermin, in dem sich die BNetzA mit den Stellungnahmen der Beteiligten befasst. Spätestens sechs Monate nachdem die BNetzA die vollständigen Unterlagen von den ÜNB erhalten hat, entscheidet sie über den Verlauf des 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridors, der für das anschließende Planfeststellungsverfahren verbindlich ist. Dies bedeutet, dass sich die Trasse dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in diesem Korridor befinden wird. Deshalb ist es jetzt wichtig, zu prüfen, ob es Gründe gibt, die für oder gegen die voraussichtliche Lage der Leitungen sprechen.

Die Planung von Höchstspannungsleitungen über mehrere hundert Kilometer ist extrem komplex. Dabei kann es dazu kommen, dass wichtige Belange nicht genau genug ermittelt, übersehen oder nicht angemessen gewichtet werden. Deshalb sollten Betroffene sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen. So kann es gelingen, bei der Entscheidungsfindung mitzuwirken und der eigenen Stimme Gehör zu verschaffen.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/

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