Bald Strafzölle auf chinesische Photovoltaikmodule?

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Die Europäische Kommission plant offenbar Einfuhrzölle für Photovoltaikmodule aus China. Handelskommissar Karel de Gucht hat vorläufige so genannte „Anti-Dumping-Zölle“ in der Höhe von rund 47 Prozent vorgeschlagen , die nach Sitzung des Kollegiums der Kommissare in der 19. Kalenderwoche dem Grunde nach genehmigt wurden. Die Höhe der Zölle soll aber je nach Unternehmen variabel festgelegt werden, sofern dies möglich ist. Auch eine Rückwirkung auf seit dem 5.3.2013 eingeführte Produkte ist nicht ausgeschlossen.

Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation (WTO) können Anti-Dumping-Zölle einführen, um den wettbewerblichen Vorteil von Importen, die auf ihren Märkten „unter Wert“ verkauft werden, zu sanktionieren. Ein Produkt gilt als „unter Wert“ bzw. als „gedumpt“ verkauft, wenn sein Preis bei Ausfuhr in das importierende Land niedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichartigen Ware bei Verkäufen im normalen Handelsverkehr im Exportland. Ein solches „Dumping“, das oft nur durch Subventionen der Industrie im Exportland möglich ist, verzerrt angeblich den internationalen Wettbewerb und schadet der – nicht oder zumindest weniger subventionierten – Industrie im Importland, die Kunden verliert und aufgrund des Preisdrucks längerfristig auch nicht mehr kostendeckend arbeiten kann.

Die Europäische Union ist Mitglied der WTO und hatte aufgrund einer Beschwerde der europäischen Industrie vergangenen September ein Verfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob bei Photovoltaikmodulen aus China Dumping betrieben wird. Zuvor war bereits in den Vereinigten Staaten ein entsprechendes Verfahren gestartet worden; und dort wurden vorläufige Anti-Dumping-Zölle von sogar bis zu 250 Prozent verhängt. Am 8.11.2012 begann die Europäische Kommission weiter zu untersuchen, ob die chinesische Regierung nicht gegen das welthandelsrechtliche Subventionsverbot verstößt.

Im Rahmen des Verfahrens konsultierte die Europäische Kommission die Industrie, sowohl im In- wie im Ausland. Am 6.3.2013 trat dann eine Verordnung in Kraft, gemäß derer alle importierten kristallinen Solarmodule sowie Wafer und Zellen bei den jeweiligen Zollämtern in den Mitgliedsstaaten registriert werden müssen. Kleine Ladegeräte, Dünnschichtmodule und in Elektronikgeräte integrierte Produkte fallen jedoch nicht unter die Verordnung.

Die Kommission erklärte, dass sie ausreichend prima facie Beweise für sowohl Dumping als auch verbotene Subventionen habe. Bis zu neun Monate nach Beginn des Verfahrens kann die Europäische Kommission noch darüber entscheiden, bereits vorläufige Schutzzölle einzuführen. Dies ist möglich, wenn sowohl Dumping als auch eine daraus resultierende Schädigung feststehen. Für die Einführung vorläufiger Zölle braucht es keinen Ratsbeschluss, vielmehr konsultiert die Kommission normalerweise den Beratenden Ausschuss, in dem die EU-Mitgliedsstaaten jeweils vertreten sind. Bei äußerster Dringlichkeit werden diese nur unterrichtet. Nach Einführung werden Rat und Mitgliedstaaten in jedem Fall über die vorläufigen Maßnahmen unterrichtet.

Die chinesische Handelskammer reagierte prompt und schlug einen Dialog vor, anstatt eines „Handelskrieges“. Der chinesische Botschafter bei der WTO sprach von einem Fehler der Kommission, auch wenn er zunächst eine Vergeltungspolitik abstritt.

Über endgültige Schutzzölle nach Beendigung des Verfahrens entscheidet der Rat. Diese würden dann für eine Laufzeit von fünf Jahren gelten und können sogar bis zu 90 Tage vor dem Erlass einer vorläufigen Maßnahme rückwirkend erhoben werden. Mit der seit März 2013 geltenden Registrierungspflicht können die betroffenen Produkte identifiziert werden. Voraussichtlich im Dezember – nach Abschluss des Verfahrens – könnten dann auch rückwirkende Schutzzölle eingeführt werden, sofern es bis zum 6.6.2013 zu vorläufigen Maßnahmen kommt.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet

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