Beihilfen für indirekte CO2-Kosten: Nichts Genaues weiß man (immer noch) nicht

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Ab Januar 2014 können bestimmte Unternehmen Beihilfen für indirekte CO-Kosten beantragen. Gemeint sind Kosten für Emissionsberechtigungen, die über den Strompreis auf sie abgewälzt werden. Interessant ist dies für Unternehmen, die einer Branche angehören, die die Kommission für besonders abwanderungsgefährdet hält. Die Voraussetzungen für die Förderung hatten sich im Einzelnen bereits geändert, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf Anforderung der Kommission seine Beihilferichtlinie anpassen musste (wir berichteten). Vieles blieb aber auch seitdem noch im Unklaren: Kann man z.B. CO -Kosten auch geltend machen, wenn man sie auf andere Weise als direkt über den Strompreis begleicht, etwa durch Weitergabe von selbst erworbenen Emissionszertifikaten? Was ist eigentlich mit den Eigenerzeugern?

Antworten auf diese und andere Fragen erhofften sich viele von der in der Beihilferichtlinie angekündigten Homepage der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die für die Gewährung der Beihilfen zuständig ist. Die gute Nachricht ist: Diese Homepage ist nun am 1.11.2013 online gegangen. Die schlechte: Viel mehr als die bereits bekannten Rechtsgrundlagen und einen Zeitplan für das weitere Vorgehen enthält sie nicht.

Die benötigten Antragsformulare für die ab 1.1.2014 zu stellenden Beihilfeanträge gibt es bisher ebenso wenig wie die erwarteten Auslegungshilfen. Immerhin stellt die DEHSt in Aussicht, im Dezember einen Leitfaden für die Antragstellung zu veröffentlichen. Außerdem kündigt sie für den 11.12.2013 eine Informationsveranstaltung für Betreiber und Wirtschaftsprüfer an. Die Erkenntnisse hieraus im Hinblick auf die Beihilfegewährung und das Antragsprozedere kann man dann also wunderbar in die Weihnachtszeit mitnehmen. Nichtsdestotrotz heißt es jetzt, den Beginn und vor allem das Ende der Antragsfrist (30.3.2014) im Auge zu behalten und nach Kräften vorzuarbeiten. Das heißt im konkreten Fall: die maßgeblichen Basis-Produktionsmengen und den Basis-Stromverbrauch sowie den produktspezifischen Produktionsbenchmark zu ermitteln und die Berechnungen durch aussagekräftige Unterlagen zu belegen (wir berichteten).

Ansprechpartner BBH: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher

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