Beihilfen für indirekte CO2-Kosten: Jetzt Antrag vorbereiten!

(c) BBH
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Unternehmen, die wegen der im Kampf gegen die Klimaerwärmung erhöhten Stromkosten ins Ausland abzuwandern drohen, können auf staatliche Kompensationsleistungen hoffen. Dafür sorgen Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (wir berichteten), die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind. Diese bilden – zusammen mit dem entstprechenden europäischen Regelwerk – die Grundlage dafür, dass bestimmten (Teil-)Sektoren in Deutschland, die durch den Anstieg indirekter CO2-Kosten abwanderungsbedroht sind, Beihilfen gewährt werden können.

Diese Beihilfen sind für den Zeitraum 2013 bis 2020 jeweils nachträglich im Folgejahr zu gewähren. Doch wie beantragt man sie? Für das laufende Jahr muss man dazu ab 1.1.2014 bis spätestens 30.3.2014 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Antrag einreichen. Die DEHSt soll hierfür entsprechende Antragsunterlagen auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen, was – Stand heute – noch nicht geschehen ist. Es ist gut möglich, dass die Antragsunterlagen und ggf. weitergehende Informationen der DEHSt zum Antragsverfahren erst kurz vor Beginn des ersten Antragszeitraums zur Verfügung gestellt werden. Erst dann wird also endgültig klar sein, welche Angaben die DEHSt den Unternehmen abverlangt und welche Unterlagen zum Nachweis der Förderberechtigung konkret einzureichen sind.

Umso wichtiger ist es, dass betroffene Unternehmen bereits im Vorfeld ihre Hausaufgaben erledigen. Das heißt im Zweifel, die maßgeblichen Basis-Produktionsmengen und den Basis-Stromverbrauch (jeweils gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaiger Kapazitätserweiterungen oder geringerer Kapazitätsauslastungen) sowie den produktspezifischen Stromeffizienzbenchmark (bzw. in Ermangelung eines solchen den Minderungsfaktor) zu ermitteln und die Berechnungen vorsorglich möglichst durch aussagekräftige Unterlagen zu hinterlegen. Die Erfahrungen aus der 2. und 3. Emissionshandelsperiode werden hierbei sicher hilfreich sein.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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