Bundesrat: Solarpark-Gemeinden sollen einen Teil vom Gewerbesteuer-Kuchen bekommen

Die Gewerbesteuer geht an die Gemeinden, in denen Gewerbebetriebe unterhalten werden. Bei Stromerzeugungsanlagen wie Windenergie- und Solaranlagen, deren Betrieb keine dauernde Anwesenheit von Mitarbeitern erfordert, ist das ein Problem: Die Gemeinden, in denen die Anlagen stehen, bekommen nichts von der Steuer ab.

Bei der Windkraft ist das Problem gelöst: Seit 2009 gilt eine besondere Regelung bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Gewerbebetrieben mit Windenergieanlagen. Reine Standortgemeinden von Windenergieanlagen gehen seitdem bei der Verteilung des Gewerbesteueraufkommens nicht mehr leer aus. Geht es nach dem Bundesrat, soll gleiches bald auch für Gemeinden mit Freiflächen für Photovoltaikanlagen gelten. Wenn er sich damit durchsetzt, dann wäre das ein entscheidender Beitrag zum Gelingen der Energiewende.

Ohne spezielle gesetzliche Regelung haben die reinen Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen keinen Anteil am Gewerbesteueraufkommen. Der gewerbesteuerliche Zerlegungsmaßstab knüpft grundsätzlich an das Verhältnis der Arbeitslöhne, die an der jeweiligen Betriebsstätte gezahlt werden, zu den gesamten Lohnaufwendungen eines Gewerbebetriebs an. Bei Stromerzeugungsanlagen – und das gilt gleichermaßen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen – fehlt der Anknüpfungspunkt für die Zuordnung von Arbeitslohn, weil am Standort der Anlage keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Liegen der Ort der Geschäftsleitung und der Standort der Photovoltaikanlage nicht im Gebiet der gleichen Gemeinde, fließt das gesamte Gewerbesteueraufkommen daher der Gemeinde zu, in der sich der Ort der Geschäftsleitung mitsamt den Arbeitnehmern befindet. Die Standortgemeinde erhält nichts.

Der Ausschluss der Standortgemeinden von der Gewerbesteuerzerlegung trägt nicht dazu bei, dass die Standortgemeinden die Ansiedlung und den Betrieb entsprechender Anlagen in ihrem Gemeindegebiet genehmigen bzw. fördern. Ein wesentlicher Baustein der Energiewende besteht darin, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu fördern. Hierzu bedarf es eines gehörigen Engagements der Gemeinden beispielsweise beim Ausweis von Flächen. Die Gewerbesteuer ist das entscheidende Instrument, den Gemeinden einen Anreiz dafür zu bieten.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...

11 April

Doppelschlag des VG Köln: Rechtswidrige Glasfaser-Zugangsentgelte und sofortiger Zugang zu Kabelkanalanlagen der Telekom

Mit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit: Zum einen hat es die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Glasfaser-Zugangsentgelte in Fördergebieten für rechtswidrig erklärt und zum anderen die Telekom dazu verpflichtet, sofort Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen zu gewähren....