Carbon Leakage: Kommission startet Konsultation für 4. Emissionshandelsperiode 2021 bis 2030

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Die 3. Emissionshandelsperiode nähert sich der Zielgeraden, und wie es in der 4. weitergeht, klärt sich rapide: Die Trilog-Verhandlungen (wir berichteten) über die Ausgestaltung der 4. Handelsperiode (2021-2030) wurden just gestern abgeschlossen. Für die Industrie und die sie versorgende Energiewirtschaft war dabei die Frage besonders wichtig, welche Wirtschaftssektoren künftig noch als abwanderungsbedroht (Stichwort: Carbon Leakage – CL) gelten. Diese Sektoren sind von der Abschmelzung der kostenlosen Zuteilung ausgenommen; sie sind somit nur – aber immerhin – von der geplanten Verschärfung der Benchmarks betroffen. Eine erste Konsultation zu der Frage, nach welchen Kriterien Wirtschaftssektoren als CL-gefährdet zu qualifizieren sind, hatte die Europäische Kommission bereits 2014 durchgeführt.

Nun hatte die Europäische Kommission noch während der laufenden Trilog-Verhandlungen ein weiteres Konsultationsverfahren angestoßen. Erste Stellungnahmen hierzu sollen bereits bis Montag, den

13. November 2017

abgegeben werden. Im Zuge einer ersten Stufe dieses Konsultationsverfahrens sollen die potentiell betroffenen Unternehmen sich dazu äußern, wie sie die Folgen der Kriterien für die neue Carbon-Leakage-Liste vorläufig einschätzen. Der Vorschlag der Kommission sieht hier vor, zunächst diejenigen Sektoren auf die CL-Liste zu setzen, bei denen ein nach folgender Formel gebildeter Schwellenwert die Zahl 0,2 überschreitet:

Außenhandelsintensität x Emissionsintensität
Bruttowertschöpfung

Sektoren, die diese Schwelle nicht erreichen, aber einen Wert von 0,18 überschreiten, können sich aber anhand weiterer qualitativer Kriterien noch für die CL-Liste qualifizieren. Diese sind laut dem Kommissionsvorschlag:

  1. der Umfang, in dem einzelne Anlagen in dem betreffenden Sektor in der Lage sind, ihre Emissionsmengen oder ihren Stromverbrauch zu senken;
  2. die aktuellen und voraussichtlichen Marktbedingungen;
  3. die Gewinnspannen als potentielle Indikatoren für langfristige Investitionen oder Beschlüsse über Standortverlagerungen.

Für diejenigen Sektoren, die unter der Schwelle von 0,2 bleiben, ist die qualitative Bewertung voraussichtlich die letzte verbliebene Möglichkeit, noch von der Carbon-Leakage-Liste erfasst zu werden. Gerade diese Sektoren sollten sich an der Konsultation daher unbedingt beteiligen. Zwar hat die Kommission verkündet, dass Teil der Einigung im Trilog auch weitere Maßnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage sind. Wie weit diese tragen, muss sich aber erst noch erweisen.

Dieser ersten vierwöchigen Konsultation folgt noch eine weitere, die über 12 Wochen läuft und bei der die Unternehmen aufgefordert sind, im Detail zur Methodik der Konkretisierung der qualitativen Kriterien Stellung zu nehmen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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