Damit der NEP nicht zum NEPP wird

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Die Abkürzung NEP ist vielleicht etwas unglücklich gewählt. Denn: Um Lug und Trug geht es hier nicht. Aber harmlos ist das, was sich dahinter verbirgt, beileibe nicht – ganz im Gegenteil: Der Netzentwicklungsplan Gas hat es in sich.

Es ist keine Übertreibung: Der NEP Gas 2012 wird der Masterplan für den Ausbau und die Entwicklung der deutschen Gasnetze. Was im NEP Gas 2012 drin steht zu netztechnischen Maßnahmen, zum bedarfsgerechten Ausbau des Fernleitungsnetzes oder zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit – danach orientieren sich in Deutschland künftig die Investitionen in Gasnetze.

Betreffen die Planungen nur die Fernleitungsebene?

Mittelbar betroffen ist die gesamte Gaswirtschaft und somit auch die Verteilernetzbetreiber (VNB) und lokale Anschlussnehmer, also solche Unternehmen, die lokale und regionale Speicher, Erzeugungsanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) etc. betreiben. Die korrekte Planung und Durchführung des Netzausbaus wirkt sich unmittelbar auf die interne Bestellkapazität und die Anschlusskapazität aus. Läuft hier etwas schief, steht die gesamte lokale Versorgungssicherheit auf dem Spiel. Kapazitätsengpässe drohen, und zwar nicht nur bei extremen Kälteperioden wie im vergangenen Februar, sondern auch im „Normalbetrieb“, wie sich bereits jetzt zeigt: Interne Bestellkapazitäten zwischen Netzbetreibern werden teilweise nur noch auf unterbrechbarer Basis zugesagt. Gleiches gilt auch für die Kapazitäten von Speichern, Kraftwerken und Industriekunden. Wenn dem notwendigen Netzausbau also falsche Planungen zugrunde gelegt werden und der erforderliche Ausbau stockt, trifft es am Ende alle. Und Achtung: Wer sich auf eine vertraglich vereinbarte – wenn auch aus netztechnischen Gründen aufgezwungene – Unterbrechbarkeit einer Lieferung einlässt, trägt das wirtschaftliche Risiko!

Was sind die Probleme des aktuellen Entwurfs?

Der NEP wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) ausgearbeitet. Zwar wurde dieser Entwurf auch im Markt zur Diskussion gestellt, doch eine Verpflichtung zur Lösung der vorgebrachten Bedenken bestand nicht. Dies wird nun anders: Die BNetzA konsultiert den Entwurf für den NEP bis zum 8.6.2012.

Viele Fragen sind offen, bei denen die Meinung und Erfahrung der Betreiber von lokalen und regionalen Verteilernetzen, Speicher- und Erzeugungsanlagen besonders wichtig sind, u.a.:

  • Sind die Eingangsgrößen der Netzmodellierung aus Sicht der VNB überhaupt richtig gewählt?
  • Wie können die festen Netzkapazitäten bei der Modellierung sinnvoll prozentual zugeordnet werden? (Vorschlag der BNetzA: Speicheranschlusspunkte 40 Prozent, Grenzübergangspunkte 60 Prozent, Gaskraftwerke 70 Prozent, bei internen Bestellungen 100 Prozent).
  • Sind Neuerschließungs- und Anschlussprojekte wie Speicher und Kraftwerke von den FNB richtig in Ansatz gebracht worden?
  • Dem derzeitigen NEP-Entwurf kann nicht mal entnommen werden, mit welcher Kapazität nachgelagerte Netzbetreiber überhaupt in Ansatz gebracht wurden. Wenn der lokale Versorgungsbedarf aber nur pauschal in Ansatz gebracht wird – wie soll auf dieser Grundlage ein sachgerechter Netzausbau geplant werden?

Was ist zu tun?

Jede Meinung zählt. Es wäre nicht das erste Mal, dass die BNetzA (abgesehen von der Qualität) auch die Anzahl der Stellungnahmen bewertet. Lokale und regionale Netzbetreiber und Anschlussnehmer müssen darauf bestehen, dass Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, und das muss sich im NEP ausreichend niederschlagen.

Damit der NEP nicht zum NEPP wird: Es ist an der Zeit zu handeln. Die Stellungnahmefrist bei der BNetzA läuft noch bis zum 8.6.2012.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Christian Thole

 

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