Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Pläne der Kohlekommission

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ – landläufig als „Kohlekommission“ bezeichnet – hat am frühen Morgen des 26.1.2019 ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Die darin enthaltenen Vorschläge sind für die Politik nicht bindend, sondern müssen von Bundesregierung und Gesetzgeber noch umgesetzt werden. In der öffentlichen Diskussion spielten vor allem die befürchteten Strukturbrüche in den Braunkohlerevieren eine große Rolle.  Aber auch energiewirtschaftlich steckt einiges im Abschlussbericht der Kommission.

Als Maßnahme für den Klimaschutz einigte sich die Kommission unter anderem auf einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung und beginnt durchaus ambitioniert: Von 2020 bis 2022 sollen 7 Gigawatt (GW) Kohlekraftwerkskapazitäten zusätzlich abgeschaltet werden. Bis zum Jahr 2030 sollen insgesamt dann nur noch 17 (von heute ca. 45 ) GW Kohlekraftwerkskapazitäten am Netz verbleiben. Einen genauen Ausstiegspfad für den Zeitraum von 2022 bis 2030 gibt der Bericht jedoch nicht vor. Angestrebt ist eine möglichst stetige Verringerung. Im Gegenzug sollen die Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65  Prozent ausgebaut und die jährlichen Ausbauziele entsprechend angepasst werden. Das vorgesehene exakte Enddatum für die Kohleverstromung in Deutschland im Jahr 2038 ist vor allem symbolischer Natur und kann in 2032 optional auf 2035 vorgezogen werden.

Der Kohleausstieg soll einvernehmlich vonstatten gehen. Die vertraglichen Regelungen mit den Betreibern sollen auch Entschädigungen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken enthalten. Deren Höhe soll mit der Zeit – nach dem Prinzip: „Je früher ich stillgelegt werde, desto mehr Entschädigung bekomme ich“ – abschmelzen. Das gilt aber nur für Kraftwerke, die zum Zeitpunkt der Stilllegung mindestens 25 Jahre in Betrieb waren. Ab 2022 soll im Rahmen einer Ausschreibung eine Stilllegungsprämie für die Entschädigung von Steinkohlekraftwerken angeboten werden. Für Braunkohlekraftwerke sollen die Entschädigungen vertraglich vereinbart werden. Die Höhe der Entschädigung soll sich an den Regelungen entsprechend der Formel für die Sicherheitsbereitschaft von Kraftwerken orientieren. Das waren in etwa 600 Tsd Euro pro MW Kraftwerkskapazität.

Die Kommission geht davon aus, dass die jeweilige Einigung mit den Betreibern von Kohlekraftwerken zeitnah bis zum 30.6.2020 erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sie, die Kraftwerke mit Entschädigungen „im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“ ordnungspolitisch stillzulegen. Dann würden Entschädigungen sicherlich geringer ausfallen als mit einer Einigung, wie das von uns (BBH) im Auftrag der Agora Energiewende verfasste und im Herbst 2017 veröffentlichte Gutachten „Ein Kohleausstieg nach dem Vorbild des Atomausstiegs?“ ergibt. Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Kohleausstieg, das im Dezember 2018 veröffentlicht wurde,  kommt insoweit zum gleichen Ergebnis. Damit erhöht sich der Druck auf die Betreiber, eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Der Kohleausstieg soll in den Jahren 2023, 2026 und 2029 daraufhin überprüft werden, wie er sich auf  Versorgungssicherheit, Strompreisniveau, Klimaschutz, Weiterentwicklung des EU-Beihilferechts und Strukturentwicklung auswirkt. 2032 soll außerdem überprüft werden, ob das Abschlussdatum auf das Jahr 2035 vorverlegt werden kann oder ob es sogar über 2038 hinaus noch nach hinten verschoben werden muss („Öffnungsklausel“).

Strompreissteigerungen sollen über einen staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten oder eine wirkungsgleiche Maßnahme (im Umfang von mind. 2 Milliarden Euro pro Jahr) ausgeglichen werden. Um energieintensive Unternehmen zu entlasten, ist zusätzlich eine Verstetigung und Fortentwicklung der ETS-Strompreiskompensation vorgesehen. Die Maßnahmen sollen durch Haushaltsmittel bzw. mittels des Energie- und Klimafonds finanziert werden.

Werden ETS-Zertifikate infolge der Stilllegung von Kohlekraftwerken wieder frei verfügbar, sollen diese von Deutschland aufgekauft und stillgelegt werden. Ab 2021 ist eine Stilllegung von solchen Zertifikaten auch ohne Aufkauf umsetzbar. So soll verhindert werden, dass in Deutschland eingespartes CO2 anderswo in der EU emittiert wird.

Interessant: Als zusätzliche Maßnahmen schlägt die Kommission vor, eine CO2-Bepreisung auch außerhalb der vom ETS umfassten Sektoren einzuführen. Insgesamt soll das System der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiesektor überarbeitet werden. Ziel ist die Entlastung von Strom im Vergleich zu anderen Energieträgern. Dazu wird auch die Absenkung der Stromsteuer befürwortet.

Durch ein fortentwickeltes Monitoring der Versorgungssicherheit sollen auch fehlende Investitionsanreize früher ermittelt werden. Sollten sich bis 2023 keine ausreichenden Kraftwerkskapazitäten im Bau befinden, empfiehlt die Kommission die Prüfung eines systematischen Investitionsrahmens (sprich: von Kapazitätsmarkten). So soll sichergestellt werden, dass rechtzeitig in neue Kraftwerkskapazitäten investiert wird, um eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Übrigens: Die Förderung der KWK soll verlängert und fortentwickelt werden. Gaskraftwerke sollen schneller genehmigt werden können, insbesondere an Standorten bestehender Kohlekraftwerke. Außerdem soll die Netzreserve von Kohle auf gleichwertige Alternativen wie Gasturbinen und Speicher umgestellt werden. Die intensive Nutzung der Sektorenkopplung in Form der Wasserstoffherstellung und Power-to-Gas wird befürwortet. Der Gesetzgeber wird jeweils zur Anpassung des gesetzlichen Rahmens aufgefordert.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Einstieg in den Ausstieg der Kohleverstromung in Deutschland durchaus ambitioniert angegangen wird – und nicht ganz billig werden wird. Um die Klimaschutzziele 2030 und darüber hinaus zu erreichen, sind notwendige, aber noch keine hinreichenden Maßnahmen von der Kommission vorgeschlagen worden. Aber auch mit Blick auf eine CO2-Bepreisung im Nicht-ETS-Bereich und zukünftige Kapazitätsmärkte gibt die Kommission meinungsstark wegweisende Empfehlungen ab. Und: Die Gaswirtschaft darf sich – neben der Branche der Erneuerbaren – als einer der großen Gewinner des skizzierten Kohleausstiegs fühlen, dürften doch vor allem neue Gaskraftwerke als Back-up für Wind- und PV-Anlagen errichtet werden.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Dr. Sascha Michaels

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