Der Countdown für das Verordnungspaket intelligente Netze (Teil 3) – Die Branche diskutiert über kritische Inhalte

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Im Februar haben wir hier über die Eckpunkte des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium (BMWi) für das Verordnungspaket Intelligente Netze berichtet (Teil 2 unserer Reihe). Am 9.2.2015 erhielt die Branche erneut Gelegenheit, ihre Kritik sowie Anregungen vorzutragen. Im Mittelpunkt der laufenden Diskussionen stehen dabei folgende Punkte:

Wie wird der Rollout finanziert?

Besonders kritisch wird gesehen, dass es künftig eine Preisobergrenze geben soll: Maximal 100,00 Euro je intelligentes Messsystem im Jahr sollen ausreichen, um den Rollout zu refinanzieren. Eine solche Preisobergrenze wird aber den unterschiedlich kostenintensiven Phasen des Rollouts von der Projektierung und der Anpassung von IT-Systemen bis hin zur Kommunikationseinbindung und der laufenden Zertifizierung nicht gerecht. Die wesentlichen Investitionen sind vor der Installation der ersten Messsysteme zu tätigen. Da der Zeitplan des BMWi zu Beginn eine nur sehr kleine Rolloutquote vorsieht, ist der initiale Investitionsaufwand jedenfalls nicht gedeckt. Zur Lösung dieses Dilemmas muss der Gesetzgeber seine Vorstellungen noch nachjustieren und das Problem der Anlaufphase lösen.

Zum anderen fügt sich die Preisobergrenze nicht in das System des liberalisierten Messwesens ein: Liegt sie über den Wettbewerbspreis, ist sie damit faktisch mittelfristig unwirksam. Liegt sie unter dem Wettbewerbspreis, verhindert sie den Wettbewerb.

Um die Preisobergrenze umzusetzen und vor allem konsistent in das bestehende System der Anreizregulierung einzubinden, ist es daher erforderlich, dass die Kosten für den Einsatz intelligenter Messsysteme und Zähler als nicht beeinflussbarer Kostenanteil in die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) aufgenommen werden. Für die Anpassung der Erlösobergrenze ist auf das laufende Kalenderjahr der Kostenentstehung abzustellen.

Was versteckt sich hinter dem Ausschreibungsverfahren?

Auch zu dem geplanten Ausschreibungsverfahren besteht noch große Unsicherheit. Wenn der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu einem intelligenten Messstellenbetrieb – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage ist, soll er die Möglichkeit haben, diese Aufgabe für sein Netzgebiet auszuschreiben, damit ein anderer in die Pflicht gehen kann. In diesem Fall soll es zwei grundzuständige Messstellenbetreiber geben: Der Netzbetreiber bleibt für den „konventionellen Messstellenbetrieb“ zuständig, der andere installiert und betreibt die intelligente Messtechnik.

Ob nur der Rollout intelligenter Messsysteme oder auch der Einbau und Betrieb intelligenter Zähler Gegenstand der Ausschreibung sein wird, ist bislang ebenso offen wie die Frage, wer beim Ausfall eines Ausschreibungsgewinners zuständig sein soll.

Anpassung der Marktkommunikation

Damit der Rollout intelligenter Messsysteme ein Erfolg werden kann, muss vor allem die Marktkommunikation zügig angepasst werden, vor allem um den neuen Akteur Gatewayadministrator einzubinden. Betroffen sind nahezu vollständig die bekannten Festlegungen: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom (GPKE), Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS), Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) (MPES) und Wechselprozesse im Messwesen (WiM). Wie es derzeit aussieht, wird die Marktkommunikation erst mit einem zeitlichen Versatz von mindestens einem Jahr nach Beginn des Rollouts angepasst sein. Vorher ist entweder gar keine Kommunikation mit dem Gatewayadministrator möglich oder der Markt muss sich mit Zwischenlösungen behelfen, um den Nutzen eines intelligenten Messsystems vollständig in Anspruch nehmen zu können.

Wie geht es weiter?

Trotz der benannten und noch weiterer offener Punkte scheint das BMWi an seinen ursprünglichen Planungen festzuhalten und die auf den Eckpunkten beruhenden Verordnungsentwürfe noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch das Bundeskabinett bringen zu wollen. Dieser Zeitplan ist jedenfalls bisher noch nicht offiziell korrigiert. So sensibel, wie die Finanzierung des Rollouts politisch ist, bleibt es aber spannend, ob an dem Zeitplan konsequent festgehalten wird oder nicht in letzter Minute eine abermalige Verschiebung erfolgt.

Ansprechpartner BBH: Dr. Jost Eder/Jan-Hendrik vom Wege
Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied/Stefan Brühl

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

 

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