Die neuen Technischen Anschlussregeln des VDE und ihre Umsetzung im Verteilernetz

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Wer Strom ins Netz einspeist, muss sich seit dem 27.4.2019 an die neuen Technischen Anwendungsregeln (TAR) des Elektrotechnik-Verbands VDE halten. Hintergrund für die Neuerungen sind die bereits 2016 von der EU verabschiedeten Netzkodizes, insbesondere der Netzkodex für Erzeugungsanlagen („Requirements for Generators“ – RfG). Die neuen VDE-Anwendungsregeln setzen unter anderem diese Netzkodizes um. Sie erfassen aber nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch Bezugs- und Speicheranlagen sowie Anlagen für Elektromobilität – und zwar in allen Spannungsebenen.

Bei der Vorbereitung auf die Umsetzung hat sich herausgestellt, dass die Einführung der TAR auch Netzbetreiber oft vor große Herausforderungen stellt. Diese betreffen sowohl die Integration der neuen Regelwerke in die bestehenden Prozessabläufe zum Netzanschluss und zur Anschlussnutzung als auch rechtliche Fragen etwa zu Verträgen, Veröffentlichungs- und Informations- sowie zu Überwachungspflichten und Haftungsgefahren, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind.

Verteilernetzbetreiber müssen ihre Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie Technischen Mindestanforderungen (TMA) mit den neuen Regelungen abgleichen, um alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Oft sind vertragliche Anpassungen der Netzverträge erforderlich, insbesondere dann, wenn bei Neukunden noch auf alte Regelwerke verwiesen wird. Oftmals finden sich die Verweise zwar nicht explizit im Vertrag, aber doch inzident in zahlreichen Regeln selbst.

Die Umsetzung der neuen TAR betrifft neben Neuanschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen auch Bestandskunden, die bereits angeschlossen sind, aber an ihren Anlagen wesentliche Änderungen vorgenommen haben. Auch ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang individuell an das eigene Netz angepasste Vorgaben weiterhin angewandt werden können. Die neuen Regeln wirken sich auch auf den Anschlussprozess aus, der unter Berücksichtigung der TAR neu aufzustellen ist.

Wichtig ist es auch, sich „nach Außen“ rechtskonform aufzustellen, sprich alle Anzeige- und Veröffentlichungspflichten zu erfüllen. Technische Mindestanforderungen gehören auf die Internetseiten der Netzbetreiber, technische Anschlussbedingungen sind öffentlich bekannt zu machen. Es gibt Anzeigepflichten Richtung Behörden und Wirtschaftsministerium. Gegebenenfalls können auch Informationen an Bestandskunden sinnvoll sein, um die Geltung bei wesentlichen Änderungen transparent zu machen.

Viele notwendige Schritte zeigen sich erst in den Umsetzungsprojekten. Checklisten und Leitfäden helfen.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Peter Bergmann/Alexander Bartsch

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