Die Parlamentarier verabschieden sich in die Sommerpause – wohlverdient?!

(c) BBH
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„Aus, aus, aus, — aus !! — Das Spiel ist aus! — Deutschland ist Weltmeister …“. Was? Nein. Verzeihung. Da sind doch glatt die Emotionen mit uns durchgegangen. Die WM ist natürlich noch in vollem Gange, und wir fiebern zunächst dem heutigen Spiel unserer Nationalmannschaft – und natürlich dem Finalspiel am 13.7.2014 – entgegen. Was aber „aus“ ist, ist die erste Halbzeit 2014 im parlamentarischen Berlin. Der Bundestag verabschiedet sich in die Sommerpause – noch vor dem Bundesrat übrigens, der Mitte Juli folgt. Und Ende Juli läutet dann schließlich die Bundesregierung das berüchtigte „Sommerloch“ ein. Für uns Grund genug, ein kleines energie- und allgemeinpolitisches Resümee zu ziehen und Ihnen einen Ausblick auf die zweite Halbzeit zu geben.

Krimi um die EEG-Novelle

Wenn wir eines in diesem Jahr gelernt haben, dann das: Fußballspiele sind spannend. EEG-Reformen auch. Dafür sorgte schon die ganz besondere Gemengelage, in der die Novelle zu Stande kommen musste. Durch das von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitete EEG-Beihilfeverfahren (wir berichteten) einerseits und die Überarbeitung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien durch die Kommission andererseits (wir berichteten) konnten ganz zentrale Punkte der Reform nur nach vorheriger Abstimmung mit Brüssel geregelt werden. Nicht zu vergessen die Bundesländer, die sich – auch außerhalb des Bundesrates – mehrfach selbstbewusst in den Gesetzgebungsprozess einschalteten. Nach einigem Bangen vor allem zur Frage, wie die Entlastung energieintensiver Unternehmen und die Belastung des eigenerzeugten Stroms künftig ausgestaltet wird, konnte die Novelle tatsächlich wie geplant am 27.6.2014 vom Bundestag beschlossen (und just heute noch einmal nachgebessert) werden (wir berichteten). Am 11.7.2014 steht die Abstimmung im Bundesrat an, die jedoch voraussichtlich keine weiteren Komplikationen mehr bergen wird – um den engen Zeitplan einhalten zu können, hat der Ständige Beirat des Bundesrates auf Bitten des Bundestages sogar auf die Ausschöpfung der grundgesetzlich gewährten Beratungsfrist von drei Wochen (vgl. Art. 77 GG) verzichtet. Die große Frage ist jedoch, ob die EEG-Novelle nun tatsächlich zum 1.8.2014 in Kraft treten kann, oder ob Brüssel Berlin hier noch einen Strich durch die Rechnung macht. Denn die Notifizierung der EEG-Novelle – und damit die offizielle Absegnung aus Brüssel – steht nach wie vor noch aus. Und Wettbewerbskommissar Almunia meldet weiter Zweifel an, ob die EEG-Reform auch tatsächlich mit EU-Recht vereinbar ist. Seiner Ansicht nach hat die EEG-Umlage faktisch die gleiche Wirkung wie ein Zoll, da die Umlage auch auf Importstrom erhoben wird, jedoch nur inländische Erzeuger von ihr profitieren können. Ob und welche Konsequenzen dadurch für die EEG-Novelle – oder für das derzeit noch laufende Beihilfeverfahren – verbunden sein könnten, vermag sich derzeit jedenfalls noch keiner so recht auszumalen. Eine Entscheidung der Kommission wird jedenfalls noch erwartet, bevor sich die Bundesregierung in die Sommerpause verabschiedet.

Im Windschatten der EEG-Novelle wurde ebenfalls am 27.6.2014 vom Bundestag beschlossen, eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch einzufügen, die den Bundesländern bestimmte Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht (wir berichteten). Damit setzte sich der Bundestag über den Beschluss des Bundesrates hinweg, der die Einfügung einer solchen Regelung abgelehnt hat.

EU gibt sich neuen Rahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien

Anfang April hat die Europäische Kommission neue Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen verabschiedet (wir berichteten). Sie gelten ab dem 1.7.2014 und bilden für die Mitgliedstaaten der EU den Rahmen für die künftige Förderung Erneuerbarer Energien. Ganz zentral war dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen energieintensive Unternehmen künftig von den Kosten für die Förderung der Erneuerbaren entlastet werden können. In diesem Punkt wurde zwischen Wirtschaftsminister Gabriel und dem Wettbewerbskommissar Almunia hart verhandelt – immerhin wurden dadurch zugleich die entsprechenden nationale Regelung im Rahmen der EEG-Reform abgesteckt (wie oben bereits erwähnt). Das Verhandlungsergebnis konnte sich nach Auffassung der meisten Branchen ganz gut sehen lassen. Und der Wirtschaftsminister hat gezeigt: „Atemlos durch die Nacht“ kann nicht nur Helene Fischer, sondern auch Sigmar Gabriel.

Mit den neuen Leitlinien setzt die Kommission künftig auf ein Marktprämienmodell – was faktische eine Absage an das in der EU verbreitete Einspeisetarifsystem bedeutet. Dabei sollen Einspeisetarife schrittweise durch Marktprämien ersetzt werden, die zusätzlich zu dem bei einer Direktvermarktung erzielten Preis gewährt werden. Darüber hinaus macht die Kommission auch Vorgaben zu der Einführung nationaler Kapazitätsmärkte – das nächste große Thema auf der politischen Agenda, wozu sich im Herbst noch einiges tun wird.

Etwas ist faul im Staate Dänemark

Dänemark? Nein, Schweden hat uns in den letzten Wochen viel Kopfzerbrechen bereitet und barg auch noch ziemliches Gefahrenpotential für die EEG-Reform. Diese Woche hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber zu entscheiden, ob ein Betreiber einer Windkraftanlage in Finnland Anspruch auf die Ökostromförderung in Schweden hat, wenn er direkt in das schwedische Netz einspeist. Entgegen dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts Yves Bot verneinte dies der EuGH (Az. C‑573/12) und verwies darauf, dass nationale Ökostromfördersysteme zwar Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedsstaaten behindern würden, diese Beschränkung des Warenverkehrs (ja, richtig, „Strom“ gilt im juristischen Sinne als Ware) sei jedoch gerechtfertigt. Denn erneuerbare Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klimaänderung zu bekämpfen, liegt nach Ansicht des EuGH im Allgemeininteresse. Diese Entscheidung hat zunächst zu einem kollektiven Aufatmen im politischen Berlin geführt – machte die EU-Kommission im Hinblick auf die Rechtsauffassung des Generalanwalts in den letzten Wochen doch noch einmal mächtig Druck auf Deutschland. Almunia hat erst gestern jedoch klargestellt, dass sich seine Auffassung zu der Behandlung von Importstrom durch das Urteil nicht geändert hat. Schade eigentllich.

Emissionshandel & Strompreiskompensation

Für die Anlagenbetreiber brachte das Jahr 2014 Ende Februar endlich die lange erwarteten Zuteilungsbescheide für die Handelsperiode 2013 bis 2020. Das Echo fiel geteilt aus: Die Energiewirtschaft hatte sich schon auf eine eher magere Zuteilung eingestellt und konnte sich immerhin darüber freuen, dass die Anträge – abgesehen von den europarechtlich vorgegebenen Kürzungen – in den allermeisten Fällen im Übrigen antragsgemäß beschieden wurden. Kalt erwischt hat es dagegen die Industrie: Für diese gilt ein eigener Kürzungsfaktor, nämlich der sog. sektorübergreifende Korrekturfaktor (wir berichteten), der eine Überschreitung des Zuteilungsbudgets verhindern soll. Dieser wurde von der Europäischen Kommission erst im Zuteilungsverfahren ermittelt und ist deutlich höher ausgefallen als erwartet. Die ersten Klagen hierzu haben bereits den EuGH erreicht. Erfreulich für einen Teil der abwanderungsbedrohten Industrie, dass diese 2014 erstmals einen Antrag auf Kompensation der im Strompreis enthaltenen indirekten CO2-Kosten stellen konnte (sog. Strompreiskompensation). Im Bundeshaushalt für 2014 sind dafür 350 Mio. Euro vorgesehen. Ob dies ausreicht, um den gestellten Anträgen in vollem Umfang zu entsprechen, bleibt abzuwarten, wird aber teilweise skeptisch beurteilt.

Und was lief sonst noch?

Die Frist zur Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie (wir berichteten) am 5.6.2014 ist verstrichen, ohne dass Deutschland entsprechende Umsetzungsmaßnahmen getroffen hat. Von allen Seiten wird jedoch bekräftigt, dass noch in 2014 ein Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz vorgelegt wird, in dem unter anderem die Instrumente und die Finanzierung von Umsetzungsmaßnahmen konkretisiert werden sollen. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem 3. Aktionsplan Energieeffizienz, der – eher Bericht als Plan – der Erfüllung der Berichtspflicht aus der EU-Effizienzrichtlinie gilt. Zum Thema Fracking haben sich Sigmar Gabriel und die Umweltministerin Barbara Hendricks nun tatsächlich noch vor der Sommerpause auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Demnach soll die umstrittene Gasförderung aus Schiefergestein in Deutschland vorerst verboten sein. Die Eckpunkte sollen in verschiedene Gesetzesänderungen – insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – einfließen und nach der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden. Unabhängig davon hatten einzelne Bundesländer, allen voran Baden-Württemberg, bereits angekündigt, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bergrechts zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 11. Juli einbringen zu wollen.

Mit der Veröffentlichung der novellierten Finanzmarktrichtlinie (sog. MiFID II) Mitte Juni im Amtsblatt der Europäischen Union steht nun endlich fest: die überarbeiteten Regelungen sollen in Deutschland ab Januar 2017 gelten. Hier standen zuletzt vor allem die Diskussionen um die Definition der Finanzinstrumente und die Gestaltung der Ausnahmen im Vordergrund. Aber auch ansonsten blieb es im Bereich der Energie- und Finanzmarktregulierung nicht ruhig: Seit dem 12.2.2014 müssen Unternehmen ihren EMIR-Meldepflichten nachkommen und Derivate an sog. Transaktionsregister melden. Und so langsam werden auch die Meldepflichten der REMIT konkreter; hier sollen die so genannten Implementing Acts im Herbst folgen.

Und was kommt im Herbst noch auf uns zu?

Zunächst ein Blick in den Koalitionsvertrag, der von den Regierungsparteien offenbar als fester Arbeitsauftrag verstanden wird und an dem – bislang zumindest – nicht gerüttelt wird. Demnach gilt es in 2014 noch abzuarbeiten: der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (wurde weiter oben bereits erwähnt), Überprüfung und Umsetzung der Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung (sprich: Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes – KWKG), Startschuss für die Anpassung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) (nachdem Ende 2014 der Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur vorliegt) sowie ein Verordnungspaket, um die Rahmenbedingungen für intelligente Netze zu schaffen.

Darüber hinaus hat Sigmar Gabriel eine 10-Punkte-Energie-Agenda vorgelegt, in der die Vorhaben der laufenden Legislaturperiode zum Energiebereich benannt und zeitlich eingeordnet werden. Über die bereits im Koalitionsvertrag vorgegeben Punkte hinaus sind das insbesondere folgende Vorhaben: Noch in 2014 soll eine Verordnung für ein Pilotprojekt zur Förderung Erneuerbarer Energien über Ausschreibungen vorgelegt werden. Zur Zukunft des Strommarktdesigns soll ein Grünbuch veröffentlicht werden, in dem die Ergebnisse diverser Studien zu diesem Thema zusammengefasst und die unterschiedlichen Modelle zur Diskussion gestellt werden. Damit werden wir im Herbst vor allem intensiv die Debatte um Regelungen zum Kapazitätsmarkt führen (müssen) – wie weiter oben bereits erwähnt hat sich hierzu auch die Europäische Kommission bereits ihre Gedanken gemacht. .Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu nur etwas nebulös „ Es ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln […] Nach Sigmar Gabriels Agenda will das Bundeswirtschaftsministerium darüber hinaus einen Fahrplan zum Sanierungsbedarf im Gebäudebestand erarbeiten, woran sich eine ganzheitliche Gebäudestrategie anschließt, die dann Ende 2015 im Kabinett verabschiedet werden soll.

Ganz oben auf der Agenda steht auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der PKW-Maut. Ob das erst kürzlich von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekanntgewordenen Konzept mit einer Differenzierung nach Ökoklassen und Hubraum schon der Weisheit letzter Schluss ist, darf angesichts der lautstarken Kritik durch die politische Bank hinweg bezweifelt werden. Neben der erheblichen Berechnungs-Komplexität wird vor allem die Vereinbarkeit mit EU-Recht bezweifelt, da die PKW Maut nur Ausländer belasten soll (für Deutsche soll eine Verrechnung mit der KfZ-Steuer erfolgen). Bereits im parlamentarischen Verfahren angekommen ist die Siebte Novelle der Verpackungsverordnung. Parallel hat die EU-Kommission ein sogenanntes „Kreislaufwirtschaftspaket“ verabschiedet, das weitere Novellierungen erforderlich machen wird.

Abzuwarten ist ob wir ebenfalls bereits im Herbst mit einer Reform der Netzentgelte oder Novellierung der Regelungen zur Vergabe von Gas- oder Stromkonzessionen rechnen dürfen. Es gibt jedenfalls viel zu tun. Oder, um mit den Worten des ehemaligen Trainers des 1. FC Kaiserslautern, Andy Brehme, zu sprechen: „Uns steht ein hartes Programm ins Gesicht“.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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