Digitalisieren die Messstellenbetreiber die Energiewende oder wendet die Digitalisierung die Energieversorgung? (Teil 2)

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Die Überschrift des neuen Gesetzesentwurfes vereint gleich zwei Buzz-Words der aktuellen politischen Großwetterlage: „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Doch sein Inhalt besteht im Wesentlichen nur aus einem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) (wir berichteten in unserem Teil 1) mit sehr stark an Planwirtschaft erinnernden Aufgaben. Die Kosten und die Erlöse für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme (iMsys) unterliegen zwar nicht mehr der Regulierung, die Erlöse sind aber mit einer Preisobergrenze versehen, wohingegen nach unseren Erkenntnissen aus Marktevaluierungen für Smart Meter Gateways deren Kosten, aber auch deren Implementierung sowie deren Administration sehr stark geprägt sind durch sprungfixe Kostenbestandteile.

Die Grenzkosten werden erst bei relativ hohen auszurollenden Stückzahlen gering, und es wird für heutige kleinere und mittlere Messstellenbetreiber sehr schwer alleine mit dem Betrieb der iMsys Geld zu verdienen. Auf der anderen Seite wäre es fatal, sich von dem Teil Messstellenbetrieb/Messdienstleistung zu verabschieden, weil Energieverbrauchsdaten nach einhelliger Auffassung die Ausgangsbasis für zukünftige Geschäftsmodelle rund um die „smart markets“ sein werden. Digitalisierung bedeutet Vernetzung und Automatisierung, was die Transaktionskosten dauerhaft senken und Dienste und Services für alle erschwinglich machen würde, die bisher nur bei Großkunden mit RLM-Zählern ermöglicht wurden. Doch dafür benötigt es Skaleneffekte beim Roll-Out der iMsys. Was also tun? Wie entkommt das klassische Energieversorgungsunternehmen (EVU) dieser Zwickmühle?

Technisch gilt die Implementierung der iMsys als schwierig und kompliziert. Pilotprojekte sollen erste praktische Erfahrungen bringen. Unter den jetzt sich durch das MsbG herauskristallisierenden Randbedingungen ist das zu kleinteilig gedacht. Die EVU müssen Grundsatzentscheidungen mit großer Tragweite für ihre zukünftige Ausrichtung treffen. In einem ersten Schritt müssen sie analysieren, welche Kosten auf das einzelne EVU zukommen und welche konkreten Erlöse bei welcher Roll-Out-Planung unter den dort existierenden Mengengerüsten zu erwarten sind. Daraus muss in einem zweiten Schritt eine erste Einschätzung des Business Cases entwickelt werden, welcher unter den kundenindividuellen Randbedingungen die Mindeststückzahlen auszurollender iMsys definiert. Falls diese nicht alleine in dem betroffenen Versorgungsgebiet erreicht werden können, gilt es im Weiteren die Optionen Kooperationsmodelle und/oder Zukauf von Dienstleistungen rund um die Administration der iMsys zu prüfen und in die Business-Case-Kalkulationen mit einzubeziehen. Diese strategischen Überlegungen müssen zeitnah angestellt werden,  um Handlungsoptionen für Kooperationen nicht verstreichen zu lassen und, so pathetisch es klingen mag, im wahrsten Sinne des Wortes den Anschluss nicht zu verpassen.

Ansprech­part­ner BBHC: Dr. Andreas Lied/Ste­fan Brühl

Ansprech­part­ner BBH: Dr. Jost Eder/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Michael Weise/Flo­rian Wag­ner

PS: Sie inter­es­sie­ren sich für die­ses Thema, dann schauen Sie gern hier und hier.

 

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