EEG-Novelle – Müssen sich Eigenversorger nun doch stärker an der EEG-Umlage beteiligen?

(c) BBH
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Eigentlich schien die EEG-Novelle im Wesentlichen festgezurrt. Doch nach der Expertenanhörung im Bundestag am Montag und einem aktuellen Brief des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel scheint sich jetzt in Teilbereichen doch noch etwas zu tun. Oder ist es am Ende doch nur ein politisches Manöver?

Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die durch die strengeren Vorgaben der EU getrieben ist (wir berichteten), hat uns in letzter Zeit wiederholt beschäftigt. Die Reform bringt einschneidende Änderungen am Fördersystem für EEG-Anlagen (wir berichteten) sowie der Belastung der Eigenversorgung (wir berichteten) und von stromintensiven Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (wir berichteten) mit sich.

In der Politik bestand bislang Konsens, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes und um Investitionssicherheit zu gewährleisten, die Eigenversorgung auch künftig von den hohen Kosten der EEG-Förderung in weiten Teilen ausgenommen sein sollte.

So ist in der Regelung zur Eigenversorgung in § 58 des vom Kabinett am 8.4.2014 beschlossenen Gesetzesentwurfs vorgesehen, zunächst Bestandsanlagen, die bereits vor dem 1.9.2011 zur Eigenversorgung betrieben wurden, vollständig von der EEG-Umlage zu befreien. Auch im Übrigen sollen Bestandsanlagen unter bestimmten, wenn auch recht strengen Voraussetzungen von der EEG-Umlage befreit sein. Für Strom aus Neuanlagen, der von Unternehmen des produzierenden Gewerbes erzeugt und verbraucht wird, war demgegenüber von vorneherein eine Belastung mit 15 Prozent der regulären EEG-Umlage vorgesehen.

Nun könnte sich der Wind jedoch nochmals drehen und die Eigenversorgung doch stärker zur Kasse gebeten werden als ursprünglich angenommen.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat den zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs (CDU) und Hubertus Heil (SPD) einen Brief geschrieben. Darin schlägt er vor, Neuanlagen (mit Ausnahme von Ersatzanlagen) fortan mit 50 Prozent statt der zunächst geplanten 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Dies soll zu einheitlichen Sätzen im Vergleich zu Erneuerbaren Energien, KWK und dem produzierenden Gewerbe und zu jährlichen Mehreinnahmen 10 Mio. Euro (nur?) führen.

Bei Bestandsanlagen werden Einschnitte wohl nur für den Kohlebergbau diskutiert. Grund sei, dass die Begünstigung des Abbaus fossiler Energieträger vor dem Hintergrund des mit dem EEG verfolgten Klimaschutzziels schwer vermittelbar sei. Daher soll selbst erzeugter Strom für die Gewinnung von Kohle sowohl bei Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen künftig gestaffelt mit der EEG-Umlage belastet werden, wobei dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für die Zukunft folgende Belastungssätze vorschweben:

  • 2015: 20 Prozent
  • 2016: 35 Prozent
  • ab 2017: 50 Prozent

Das BMWi erhofft sich daraus jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 70 (2015) bis zu 180 Mio. Euro (2017), die dem EEG-Fördertopf gutgeschrieben werden würden und zu einer Dämpfung des Kostenanstiegs führen sollen.

Erste Stimmen aus der betroffenen Industrie bezweifeln schon jetzt die Verfassungskonformität des Vorschlages. Außerdem heißt es, dass die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder ihr klares Veto angekündigt haben.

Wie geht es weiter?

Ist es für den Vorstoß des BMWi nicht viel zu spät?  Nicht unbedingt: Die Vorstellungen des Ministeriums können zum jetzigen Zeitpunkt der Gesetzesberatungen noch als Vorschläge der Fraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Der Bundesrat könnte sie anschließend im zweiten Durchgang annehmen oder aber – wenn er das eben nicht will – die Einberufung des Vermittlungsausschusses (mit bekannt zeitlich kritischer Folge) beschließen.

Unklar ist aber noch, ob die nun geäußerten Überlegungen des BMWi sich im weiteren Parlamentsprozess auch wirklich durchsetzen werden oder ob es sich dabei um politisches Schachspiel vor den anstehenden Beschlussfassungen im Bundestag und Bundesrat handelt. Nachdem nämlich entgegen den klar geäußerten Wünschen von Gabriel und Staatssekretär Baake dann doch Änderungsanträge zum Kabinettsentwurf eingebracht wurden, bleibt jedenfalls auch die Deutung möglich, die jetzigen Vorschläge sollen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und natürlich die Länder in der EEG-Reform lediglich „auf Linie bringen“.

Sollten die Überlegungen aber doch in entsprechende Änderungsanträge der Fraktionen münden, müssten Betroffene nun sehr schnell handeln. Zur Erinnerung:  Für den 26./27.6.2014 ist die zweite und dritte Lesung sowie die Verabschiedung im Bundestag angesetzt. Das Gesetz soll schließlich nach Beschluss im Bundesrat am 11.7.2014 bereits zum 1.8.2014 in Kraft treten.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Martin Altrock/Dr. Markus Kachel/Dr. Tigran Heymann

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