EEG-Umlage steigt auf 6,88 Ct/kWh

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Die EEG-Umlage wird im nächsten Jahr einen neuen Höchstwert erreichen: 6,88 Cent pro Kilowattstunde, 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber am 14.10.2016 bekanntgegeben. Für einen Single-Haushalt steigt die monatliche Mehrbelastung um etwas mehr als einen Euro; für eine 4-köpfige Familie schlägt die Erhöhung mit ungefähr 2,60 Euro im Monat zu Buche.

Die Höhe der EEG-Umlage errechnen die Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50Hertz und TransnetBW grundsätzlich aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das folgende Kalenderjahr einerseits und dem Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus dem laufenden Kalenderjahr andererseits. Die EEG-Umlage für das nächste Jahr wird spätestens bis zum 15.10. veröffentlicht. Aufgrund des prognostischen Teils ist der ermittelte Wert immer mit gewissen Unsicherheiten verbunden.

Der Grund dafür, dass die EEG-Umlage steigt, sind insbesondere sinkende Strompreise an der Börse. Nach dem sog. EEG-Ausgleichsmechanismus sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, den Strom aus Erneuerbaren Energien an der Börse zu verkaufen. Aus diesen Einnahmen werden die Förderungen, welche die Anlagenbetreiber erhalten, finanziert. Die Einnahmen reichen zur Finanzierung der Förderung jedoch nicht aus. Die verbleibende Differenz wird  über die EEG-Umlage ausgeglichen. Sinken die Strompreise, so erhöht sich die verbleibende Differenz und ein entsprechend höherer Betrag muss über die EEG-Umlage ausgeglichen werden. Für die sinkenden Strompreise sind die Erneuerbaren Energien übrigens mitverantwortlich. Denn aufgrund der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien steigt das Angebot von Strom an der Börse.

Die Steigerung der EEG-Umlage insgesamt darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die individuelle Förderung je Anlage aufgrund des technologischen Fortschritts kontinuierlich gesunken ist und voraussichtlich durch die Verschärfung des Wettbewerbs weiter sinken wird. Denn mit dem EEG 2017, das am 1.1.2017 in Kraft treten soll, muss ein Großteil der Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung zu erhalten. Gefördert werden dann nur noch diejenigen Erzeuger, welche die niedrigste Förderung benötigen. Der Wettbewerbsdruck wird also steigen.

Trotz sinkender Börsenstrompreise sind die Stromkosten für die Verbraucher in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies liegt nicht nur an der EEG-Umlage, sondern auch an weiteren Kosten, die auf die Allgemeinheit umgelegt werden, wie z. B.  für Netzausbau oder Entschädigungen bei Netzengpässen. Um die dadurch verursachten Kostensteigerungen abzuflachen, soll u. a. der Zubau von Windenergieanlagen in sog. Netzengpassgebieten künftig reduziert werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen dort herabgesetzt wird. Betroffen sind insbesondere die nördlichen Bundesländer, in denen viel Wind bläst und daher auch viele Windenergieanlagen stehen. Ob und inwieweit dies zu einer Erhöhung der EEG-Umlage führt, bleibt abzuwarten. Tendenziell könnten die ungünstigeren Windverhältnisse eine höhere Förderung notwendig machen.

Die Stromrechnung ist übrigens nicht die richtige Quelle, wenn man sich über die tatsächlichen Kosten informieren will, die verschiedene Arten der Stromproduktion erzeugen. Denn während die EEG-Umlage für jeden Kunden auf der Stromrechnung ersichtlich ist, werden Subventionen für konventionelle Energiezeugung, wie Kohle und Atomkraft, mit Steuergeldern bezahlt.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht

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