Einheitliches Entgelt für Gastransporte – des einen Freud, des anderen Leid

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29.3.2019 fünf Festlegungen für ein bundesweit einheitliches Netzentgelt aller Fernleitungsnetzbetreiber getroffen. Dies berührt Gashändler genauso wie Gas-Verteilernetzbetreiber im Rahmen der internen Bestellung. Los geht’s zum 1.1.2020 mit einem Entgelt pro Marktgebiet; nach deren Zusammenlegung – voraussichtlich zum 1.10.2021 – ist es dann vollbracht. Doch die Einheitlichkeit kennt nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer…

REGENT, AMELIE, MARGIT oder BEATE 2.0 sind schon da, und die ganze …

Um diese Jahreszeit berechnen die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Entgelte für das Folgejahr. Gerade rechtzeitig vorher hat die BNetzA die Festlegungsverfahren BK9-18-610 bzw. BK9-18-611 (REGENT NCG/GPL), BK9-18-607 (AMELIE) sowie BK9-18-612 (MARGIT) und BK9-18-608 (BEATE 2.0) abgeschlossen. Damit stehen die nationalen Umsetzungsakte zum Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission, NC TAR), bereit und könnten bestandskräftig werden.

Allerdings erwartet die Branche durchaus, dass der eine oder andere Beschwerde gegen einzelne oder alle Festlegungen einlegt. Am 10.4.2019 sind die Beschlüsse im Amtsblatt der BNetzA erschienen – der Startschuss für die heiße Phase. Längstens zwei Wochen nach Veröffentlichung läuft die Beschwerdefrist. Wer sich zur Wehr setzen möchte, muss dann innerhalb eines Monats tätig werden…

Für Gashändler und Verteilernetzbetreiber ist vorwiegend die Festlegung REGENT von Interesse, die gemäß Art. 26 Abs. 1 lit. a NC TAR die Bildung von sogenannten Referenzpreisen für distanzunabhängige Ein- und Ausspeiseentgelte vorsieht. Das ist das Standardprodukt für feste Jahreskapazitäten und die Berechnungsgrundlage für alles weitere. Dieses Entgelt wird auch als „Briefmarke“ bezeichnet, wobei im Gasnetzzugangsmodell die Frage berechtigt ist, bei welchem Postversand eigentlich zweimal – entry und exit – bezahlt wird?

MARGIT und BEATE 2.0 gelten grob gesagt für Marktgebiets- und Grenzübergangspunkte bzw. für alle übrigen Kapazitätsentgelte. Zur Umrechnung in unterjährige Kapazitäten sind Multiplikatoren anzuwenden (untertägige Produkte neuerdings 2,0; Tagesprodukte 1,4; Monatsprodukt 1,25 und Quartalsprodukte 1,1). Zudem sind Rabatte und Abschläge für bestimmte Kapazitäten und Projekte vorgesehen.

AMELIE betrifft nur Fernleitungsnetzbetreiber und regelt den Ausgleichsmechanismus für die zulässigen Erlöse. Im Kern geht es darum, dass Mehreinnahmen mit den anderen Netzbetreibern geteilt und Mindereinnahmen ausgeglichen werden müssen. Die Abwicklung erfolgt über Abschlagszahlungen und das Regulierungskonto.

REGENT: Der Topf wird nicht größer, nur anders verteilt

Der gegenwärtig diskutierte Referenzpreis für Transporte ab dem 1.1.2020 beruht zwar auf einer Prognose und ist nicht endgültig. Aber es ist bereits absehbar, dass für viele Marktakteure die Kosten nach oben gehen. Einige Ein- und Ausspeisepunkte werden günstiger, andere dafür massiv teurer.

Transportkunden und Fernleitungsnetzbetreiber sind naturgemäß geteilter Meinung über das neue Entgeltsystem – je nachdem ob sie mehr oder weniger bezahlen/erlösen. Da sich die erlaubten Erlöse der Fernleitungsnetzbetreiber insgesamt nicht verändern, sind schlicht die Gesamtkosten horizontal wie vertikal anders zu verteilen. Etwa für Transit-Transporte wurde deshalb eine netzpunktspezifische Briefmarke gefordert. Denn Transportkunden, die große Mengen auf einigen wenigen Transitrouten bewegen, werden zukünftig massiv mehr belastet, während z.B. Letztverbraucher entlastet werden.

Die Kritik an dieser Umverteilung ficht die BNetzA nicht an. Zunächst wird die Entscheidung zugunsten einer Briefmarke mit den Anforderungen der Art. 7 Satz 2 NC TAR und Art. 13 der Verordnung (EG) 715/2009 (Erdgasfernleitungsnetzzugang) begründet. Die Alternative wäre nämlich gewesen, die Referenzpreismethode der Kapazitätsgewichtigen Distanz i.S.d. Art. 8 NC TAR anzuwenden. Distanz als Kriterium für die Kosten ist nach Ansicht der BNetzA aber ungeeignet, Kosten fair zu allokieren; nach der Marktgebietszusammenlegung wären hier ca. 948.780 Kombinationen von Ein- und Ausspeisepunkten zu betrachten. Eine Absage erteilte die BNetzA auch der netzpunktspezifischen Briefmarke. Mangels konkreter Stellungnahmen war sie nicht einmal überzeugt, dass es überhaupt reine Transitleitungen gibt.

Gewinner und Verlierer

Die Konsultation der Festlegung REGENT hatte gezeigt, wie vielschichtig und komplex die Entgeltbildung ist. Angesichts der höheren Netzentgelte und der Vielzahl der Betroffenen kann also davon ausgegangen werden, dass es zu Beschwerden gegen die Festlegung(en) kommen wird.

Einige Stakeholder waren im Konsultationsverfahren durchaus erfolgreich: Speicheranlagen erhalten 75 Prozent Rabatt, sofern die Anlage nachweisbar keinen alternativen Kopplungspunkt darstellt. Die Marktraumumstellungsumlage fällt hier – wie auch an den Kopplungspunkten zu benachbarten Märkten – nicht an. Aufgrund der Umstellung von L- auf H-Gas ist ohnehin damit zu rechnen, dass die Marktraumumstellungsumlage steigt, durch die Ausnahmen jetzt um so mehr. Von der Pflicht, überhaupt Kapazitäten zu buchen, werden schließlich Biogas, durch Wasserelektrolyse erzeugter Wasserstoff und methanisierter Wasserstoff (Power to Gas) ab dem 1.1.2020 ganz ausgenommen – im Hinblick auf die Sektorenkopplung wohl sinnvoll.

Andere Details wie die Anhebung des Multiplikators für untertägige Kapazitätsprodukte könnte wiederum Gashändlern missfallen. Im Großen und Ganzen werden sich gerade viele Verteilernetzbetreiber aber über die neuen Entgelte bei der internen Bestellung freuen, denn einige vorgelagerte Netze, die bislang ihre Kosten vorwiegend nur auf Ausspeiseseite allokieren konnten, erhalten einen Ausgleich im AMELIE-System. Für die Attraktivität der Verteilernetze ist das sicherlich vorteilhaft. Jedenfalls herrscht bei den Vertretern der netzpunktspezifischen Briefmarke Unmut, denn die Transiteure wollen nicht die Infrastruktur in ganz Deutschland mitfinanzieren. Auch den betroffenen Fernleitungsnetzbetreibern dürfte daran gelegen sein, ihre Großkunden nicht zu verärgern. Diese sind ohnehin auch auf AMELIE nicht gut zu sprechen, da sie Erlöse weitergeben müssten.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Johannes Nohl

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