Einigung im Trilog-Verfahren (Teil 2): Vereinbarkeit mit den deutschen Klimazielen und Umsetzung auf nationaler Ebene

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Wie schon im 1. Teil unseres Beitrages – zur Einigung im Trilog-Verfahren –  berichtet, hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis 2030 die EU-internen Emissionen von 30 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 in den Nicht-EHS-Sektoren zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde Deutschland eine Reduktionspflicht in Höhe von 38 Prozent auferlegt, welche bis 2030 erfüllt werden muss. Heute wagen wir eine erste grobe Einordnung der auf EU-Ebene verabredeten gegenüber den deutschen Klimazielen und werfen einen Blick auf die weitere Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.

Wie stehen die Klimaziele der EU im Verhältnis zu den deutschen Klimazielen?

Die Bundesregierung hatte 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Im Aktionsplan Klimaschutz 2020 von 2014 hat sich die Bundesregierung als Etappenziel eine CO2-Reduzierung bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 vorgenommen. Im Klimaschutzplan 2050 von 2016 legt sich die Bundesregierung auf ein Ziel von mindestens 55 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 fest. Schätzungsweise rund 48 Prozent betreffen die Nicht-EHS-Sektoren. Bis 2050 sollen die Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 80 bis 95 Prozent reduziert werden. Im Rahmen der Sondierungsgespräche zwischen SPD und CDU/CSU bekannten sich die Koalitionspartner in spe unlängst zwar grundsätzlich dazu, die Klimaziele für 2020, 2030 und 2050 zu erreichen, räumten aber gleichzeitig auch ein, dass beim 2020-Ziel eine Lücke verbleiben würde.

Was nun wiederum die Klimaziele der EU betrifft, sind diese zwar mit denen Deutschlands nicht ganz vergleichbar, da sie sich auf unterschiedliche Bezugszeiträume beziehen. Jedoch lässt sich nach groben Überschlagen der Zahlen feststellen, dass die festgelegten Reduzierungsziele im Großen und Ganzen einander entsprechen.

Wie soll die Lastenverteilung in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden?

Welche Folgen die Einigung auf EU-Ebene für die betroffenen Sektoren im Einzelnen mit sich bringen wird, bleibt abzuwarten. Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten. Je nach Art und Umfang ihrer einzelstaatlichen Maßnahmen werden sie sowohl Verbraucher als auch Unternehmen in den verschiedenen Sektoren betreffen. So fordert beispielsweise der Branchenverband BDEW, in den Bereichen Verkehr, Wärme und Landwirtschaft den CO2-Ausstoß zu bepreisen und beim Wärmemarkt eine steuerliche Abschreibung bei Heizungsmodernisierungen einzuführen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland fordert kurzfristige und wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit. Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen mit der Union forderte auch die SPD bereits, eine Bepreisung für den CO2-Ausstoß im Wärme- und Verkehrssektor in den Koalitionsvertrag einzubringen. Der erst jüngst erneut gewählte wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal, schlug laut Medienberichten vor, die CO2-Abgabe an den Preis im Emissionshandel zu koppeln und im Gegenzug die Stromsteuer auf das europäische Maß zu senken. Die Union stand dem kritisch gegenüber und will lieber die Gebäudesanierung steuerlich fördern, zeigte sich jedoch verhandlungsbereit. Nun heißt es aber seit Ende Januar, dass keine Bepreisung für den CO2-Ausstoß in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird. Sowohl die Union als auch die SPD sollen dies laut Medienberichten bestätigt haben.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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