(E)mission Impossible?

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Es wird eng in Deutschlands Ballungszentren. Die Menschen ziehen in die Städte, und diese stehen vor der Herausforderung, neuen Wohnraum zu schaffen. Nicht überall wird die neue Wohnbebauung – wie gerade im Berliner Ortsteil Schöneweide – mitten im Industriegebiet geplant, aber in ganz Deutschland rücken Industrie- und Wohngebiete näher zusammen. Streit ist da vorprogrammiert.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht detaillierte Regelungen vor, unter welchen Bedingungen eine Anlage betrieben werden darf. Unter anderem müssen Grenzwerte eingehalten werden, die durch Verwaltungsvorschriften in Form der TA-Luft und TA-Lärm vorgeschrieben sind. Für bestimmte Anlagen werden in einem komplizierten Genehmigungsverfahren die Umweltauswirkungen im Voraus umfassend untersucht und gewürdigt. Ist eine solche Genehmigung einmal erteilt, sind die (Abwehr-)Ansprüche der Nachbarn zwar beschränkt (§ 14 BImSchG), jedoch kann die Behörde auch nach Genehmigungserteilung noch Anordnungen treffen (vgl. § 17 BImSchG), damit Anlagenbetreiber weiterhin ihre sogenannten Grundpflichten nach § 5 BImSchG erfüllen. Hinzu kommt, dass diese Grundpflichten dynamischer Natur sind, sich also je nach Stand der Technik verschärfen können. Grob gesagt geht es darum, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden und Ressourcen-, Abfall- und Energieeffizienz gewährleistet sind und dass sich Lärm-, Geruchs- und optische Belästigungen für die Nachbarschaft in einem verträglichen Rahmen halten müssen.

Selbst wenn der Gesetzgeber wie in Bayern für Windräder eine – gerade richterlich bestätigte – Abstandsregel geschaffen hat, entsteht dennoch regelmäßig Streitpotential. Erst recht gilt dies dort, wo sich Wohnanlagen der Industrie im Laufe der Zeit annähern. Nicht nur Windräder, auch andere Utensilien der Energiewende, wie Hochspannungsleitungen oder Biogasanlagen, möchte der Bürger „Not In My Backyard“ haben. Mit dieser sog. „NIMBY-Einstellung“ werden zunehmend herkömmliche Industriebetriebe, aber natürlich auch Abfallaufbereitungs- und Recyclinganlagen konfrontiert. In vielen Streitfällen geht es dabei jedoch gar nicht (mehr) um konkrete Grenzwerte. Die Fronten zwischen neuen und alten Nachbarn sind verhärtet, und nicht selten werden die Streitigkeiten in zermürbender Art und Weise vor den Gerichten ausgetragen und verschlingen auf beiden Seiten Zeit, Geld und vor allem Nerven.

Die Herausforderung besteht hier allerdings nicht darin, den Konflikt durch immer neue immissionsschutzrechtliche Spitzfindigkeiten zu lösen, sondern eine neue Kultur des miteinander Redens zu schaffen. Transparenz und Erklärungen können die Akzeptanz unbeliebter Vorhaben bzw. Anlagen fördern. Denn es ist ja nicht so, als würden Betreiber von Industrieanlagen ihren Nachbarn zu ihrem Vergnügen das Leben schwer machen wollen. Im Gegenteil: Häufig werden enorme Summen in modernste Anlagen zur Emissionsvermeidung investiert, um die Einwirkungen auf Nachbarn zu minimieren. Nur wissen die Menschen in der Umgebung vielfach nichts davon; sie nehmen die Beeinträchtigungen wahr, fühlen sich unverstanden, allein gelassen und fürchten im schlimmsten Fall um ihre Gesundheit. Eine gezielte Kommunikationsstrategie kann hier von Nutzen sein und Anwohnern helfen, technische Zusammenhänge besser zu verstehen und gesundheitliche Risiken realistisch einzuschätzen.

Gerade für Anlagen, die gesellschaftlich hoch anerkannten Zielen dienen, z. B. Biogas- oder Recycling-Anlagen, besteht hier ungenutztes Potential. Für einen ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt können hier Unternehmen mit Aufklärung durchaus die Akzeptanz stärken, auch wenn die Industrie wohl nie zum Wunschnachbar Nr. 1 werden wird. Beim Thema Akzeptanz und Einbeziehung der Bürger kann auch die Kommune friedensstiftend mitwirken, indem sie im Rahmen der Planungskonzepte Bürger rechtzeitiger und intensiver mit den Unternehmen in einen moderierten und geordneten Dialog bringt. Der Wachstumsboom der Städte kann letzten Endes nur ein Erfolg werden, wenn alle – Unternehmer, Bürger und Kommunen – an einem Strang ziehen. Das ist eine der Herausforderungen, die es in Zukunft zu meistern gilt.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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