Emissionshandel 2021 bis 2030: Die EU-Kommission braucht Ihren Input!

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Sechs Jahre sind eine lange Zeit. Warum heute schon an 2021 denken? Das wird sich mancher Anlagenbetreiber fragen, wenn man ihn auf die 2021 beginnende nächste Handelsperiode im Emissionshandel anspricht. Noch nicht einmal ein Jahr ist seine Zuteilung für die laufende Handelsperiode her – und doch muss bereits schon wieder über die nächste Handelsperiode nachgedacht werden. Denn in Brüssel läuft bereits das Konsultationsverfahren, in dem Anlagenbetreiber aus Industrie und Energiewirtschaft sowie Verbände und Behörden sich zur künftigen Ausgestaltung und Fortentwicklung der Zuteilungsregeln äußern können.

Wer sich beteiligen möchte, darf nicht mehr lange zögern: Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht nur noch bis zum 15.3.2015.

Die Europäische Kommission hat hierfür auf ihrer Homepage einen entsprechenden Fragebogen bereitgestellt.

In der Konsultation geht es um Fragen, die von entscheidender Bedeutung sind dafür, wie viele Zertifikate die Unternehmen in der kommenden Handelsperiode zugeteilt bekommen werden:

  • Für die Hersteller von Produkten mit einem eigenständigen Produkt-Benchmark geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang dieser an den technischen Fortschritt angepasst wird und strengere Werte festgesetzt werden. Hier sind die Unternehmen gefragt, ihre Erfahrungen und Kenntnisse einzubringen. Schließlich können diese selbst am besten beurteilen, ob technisch in Bezug auf eine Emissionsminderung noch „Luft nach oben“  vorhanden ist – oder eben auch nicht.
  • Viel diskutiert wird auch die Frage, welche Bezugszeiträume die Grundlage für die Zuteilung bilden sollen – oder ob es gar eine dynamisierte Zuteilung geben sollte, die den Emissionshandel unabhängiger von konjunkturellen Schwankungen machen könnte. Auch hier können die Anlagenbetreiber selbst am genauesten sagen, ob sich die bisherige, an eine historische Aktivitätsrate anknüpfende Methodik bewährt oder sich als Hemmschuh erwiesen hat.
  • Und auch das Thema Carbon Leakage bleibt auf der Agenda. Die aktuelle Liste der Sektoren, die als abwanderungsbedroht gelten, gilt nur bis 2019. Die Konsultation bietet auch hierzu die Möglichkeit, die unternehmensindividuelle Sichtweise darzulegen und zu erläutern, warum welche Branchen auch künftig einer Entlastung bedürfen.

Wenn Sie unzufrieden damit waren, wie in den letzten Handelsperioden zugeteilt wurde, so bietet sich Ihnen nun die Gelegenheit, dies für die kommende Handelsperiode anzusprechen. Umgekehrt lohnt es sich, für den Erhalt von den Regelungen einzutreten, die sich in der Praxis bewährt haben. Aber Vorsicht: gehört wird nur, wer auch die Frist einhält!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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