Emissionshandel Extra „Made in Germany“?

E
Download PDF
(c) BBH
(c) BBH

Der Emissionshandel – so hört man vielfach im politischen Raum – hat versagt. Einst als Flaggschiff des europäischen Klimahandels gepriesen, handle es sich zehn Jahre nach seiner Einführung um einen zahnlosen Tiger, da die EU auch jetzt noch viel zu viele Berechtigungen ausgebe. Bei Kursen um die 6 Euro würden selbst die ältesten und schmutzigsten Kraftwerke weiterlaufen, statt modernisiert oder ganz stillgelegt zu werden. Unwirtschaftlich sind derzeit nicht die ineffizienten, alten Kraftwerke, die vorwiegend Braunkohle verbrennen, sondern die neuen, oft kommunalen Gaskraftwerke.

Eine drastische Reduzierung der Zertifikate steht deshalb hoch auf der Wunschliste der Bundesregierung. Doch dies liegt nicht mehr in der Hand der Deutschen. Seit 2013 existiert nur noch ein gemeinschaftsweites Budget. Und schon zuvor war es nicht möglich, mitten in der Handelsperiode das Mengengerüst drastisch zu reduzieren. Bis vor einigen Monaten hieß es daher einhellig: Man müsse auf gemeinschaftsweite Lösungen setzen. Backloading (wir berichteten) oder Marktstabilitätsreserve (wir berichteten) hießen die Stichworte, und wenn dies nicht ausreichen oder nicht durchsetzbar sein sollte, so sollte in Brüssel Druck ausgeübt werden, damit wenigstens in der 4. Handelsperiode ab 2021 die Zertifikate knapper werden.

Dies zu akzeptieren erschien jedoch vielen in Berlin als untragbar. Die Bundesregierung beschloss daher einen Sonderweg (wir berichteten): 22 Mio. t CO2 sollten die deutschen Kohleverstromer zusätzlich einsparen. Wie, blieb zunächst offen. Entsprechend blühten die Spekulationen. Doch jetzt nehmen die Pläne Gestalt an.

Geplant ist offenbar eine Art deutscher „Emissionshandel plus“: Im Raum steht ein Schwellenwert, der zumindest von Braunkohlekraftwerken nicht eingehalten werden kann. Dieser Wert stellt jedoch keinen echten Grenzwert dar. Es muss also niemand fürchten, dass sein Kraftwerk von den Umweltbehörden stillgelegt wird. Stattdessen bekommt jedes Kraftwerk eine Art „Freibetrag“ zugewiesen. Für Emissionen oberhalb dieses „Freibetrags“ muss der Betreiber – neuere Anlagen in den ersten 20 Jahren nach Inbetriebnahme ausgenommen – Emissionsberechtigungen abgeben, die dann gelöscht werden. Er zahlt damit für diese Emissionen oberhalb des „Freibetrags“ zweifach: Einmal im Rahmen des europäischen Emissionshandels und ein zweites Mal im Rahmen des deutschen Zusatzinstruments. Mit anderen Worten: Besonders hohe Emissionen alter Kraftwerke kosten doppelt.

Doch schon in den ersten Stunden nach Bekanntwerden dieses Vorschlags werden Bedenken laut. Ist dieser „Emissionshandel plus“ wirklich gemeinschaftsrechtskonform? Denn in der Emissionshandelsrichtlinie (EmissH-RL – 2003/87/EG) steht doch, dass für jede Tonne CO2 eine Berechtigung abgegeben werden musss – und gerade nicht zwei. Verteidiger berufen sich hierfür auf die so genannte Schutzverstärkungsklausel, die den Mitgliedstaaten in Umweltfragen an sich ein „Mehr“ erlaubt. Doch gilt dies auch in einem Fall, in dem es kein nationales Instrument gibt, sondern von vornherein nur ein europäisches? Und wie geht man mit dem Umstand um, dass eine solche Maßnahme sich zwangsläufig auf den Preis für Berechtigungen auswirkt, und damit eben nicht nur auf Stromerzeuger, und auch nicht nur auf die deutschen Anlagen? Andere Bedenken erscheinen dagegen als fast rein technischer Natur, etwa ob eine solche Maßnahme mit dem immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegrundsatz vereinbar ist, der ausdrücklich erklärt, dass für die emissionshandelspflichtigen Anlagen und ihre Treibhausgasemissionen nur der europäische Emissionshandel gilt.

Viele Fragen sind also noch offen, die auf dem Weg zu einem deutschen Sonderaufschlag für Braunkohleverstromer noch geklärt werden müssen. Da fragt sich schon heute mancher, ob der Aufwand und das Risiko, in Luxemburg oder Karlsruhe aufgehoben zu werden, sich wirklich lohne, und nicht doch der Schlüssel für einen „besseren“ Emissionshandel in Brüssel liegt. Bei der Planung der 4. Handelsperiode. Oder in Paris, beim nächsten internationalen Klimaschutzabkommen.

Jedenfalls nicht: In Berlin.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender