Energiebesteuerung: Der Streit geht weiter

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Die Diskussion um die Reform der Energiebesteuerung ist alles andere als vom Tisch. Das Votum des Europäischen Parlaments, das im April – angeführt von Berichterstatterin Astrid Lulling – den Kommissionsvorschlag der „Technikneutralität“ bei der Besteuerung klar abgelehnt hatte, kann daran genauso wenig ändern wie die Kritik der Mitgliedsstaaten, die immerhin im Rat mit Einstimmigkeiten darüber abstimmen müssen.

Die Kommission hatte vorgeschlagen, Energie nicht mehr nach Menge zu besteuern, sondern nach CO2-Gehalt und nach Energiedichte. Entsprechend gab sie für den unterschiedlichen Einsatz unterschiedlicher Energieträger entsprechende Minimumwerte vor, die bis 2018 so angepasst werden sollten, dass zwischen den Energieträgern kein Unterschied mehr gemacht würde. Und wo immer gleiche Minimumwerte vorgeschrieben sind, sollten die Mitgliedsstaaten auch tatsächlich gleiche Steuerraten anwenden. Prinzip: Gleiches Recht für alle. Laut Kommission sollte dies Anreize für den Verbraucher setzen, auf effizientere, emissionsärmere Energieträger umzusteigen. Somit sollte auch die Energiebesteuerung auf die Klimaschutzziele der EU ausgerichtet werden.

Für die Mitgliedsstaaten war dies allerdings schlichtweg inakzeptabel. Eine solche Berechnung der Steuer auf Basis von CO2-Ausstoß und Energiegehalt in Kombination mit der vorgeschriebenen Technikneutralität der unterschiedlichen Energieträger hätte nämlich zur Folge, dass Diesel höher besteuert würde als Benzin. Angesichts der Investitionen, die die Autoindustrie in den letzten 15 Jahren in Dieselmotoren getätigt hat, und der Angewiesenheit insbesondere des Transportsektors auf Dieseltreibstoffe, war es dann nicht verwunderlich, dass man sich auch in Deutschland kategorisch gegen den Entwurf positionierte.

Seit fast einem Jahr nun liegt der Kommissionsentwurf in einer Ratsarbeitsgruppe, und nach derzeitigem Stand der Dinge sowie dem von der zypriotischen Präsidentschaft derzeit vorgestellten Entwurf ist die Technikneutralität raus. Stattdessen werden CO2-Gehalt und Energiegehalt separat berechnet für die unterschiedlichen Energieträger, und es ist nicht verlangt, dass die endgültig durch die Mitgliedsstaaten auferlegte Steuer sich proportional verhält zu den durch die Kommission angesetzten Minimumwerten.

Dennoch, was aus der Energiesteuerrichtlinie wird, bleibt abzuwarten. Während Frankreich und Belgien der CO2-Komponente gar nicht so abgeneigt sind, heißt es beispielsweise aus Polen klar „nie“ (Polnisch: „nein“).

Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Dr. Dörte Fouquet/Niko Liebheit

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