Erfreuliche Kehrtwende bei der Kostenprüfung Strom: Prozesskostenanalyse kommt vorerst nicht!

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Die Bundesnetzagentur  (BNetzA) führt derzeit ein Konsultationsverfahren, um die Netzkostendaten im Strombereich zu erheben. Am 27.4.2012 hat sie dazu einen aktualisierten Festlegungsentwurf veröffentlicht. Darin ist, anders als in ihrem ersten Entwurf, keine Rede mehr von der äußerst umstrittenen Prozesskostenanalyse.

Die BNetzA hatte im vergangenen Jahr bei der KEMA Consulting GmbH ein „Gutachten zur Darstellung, Definition und Analyse wesentlicher Geschäftsprozesse, die den operativen Bereich eines Stromnetzbetreibers charakterisieren“ in Auftrag gegeben. Auf Basis dieses bisher nicht veröffentlichten Gutachtens hatte die BNetzA für Netzbetreiber im regulären Verfahren der Anreizregulierung eine äußert umfangreiche Datenabfrage vorgesehen, nach welcher Kosten des Aufwandsbereichs bestimmten, von der BNetzA vorgegebenen Geschäftsprozessen hätten zugeordnet werden müssen. Nach Ansicht der zuständigen Beschlusskammer (BK) 8 der BNetzA sollte durch die beabsichtigte Prozesskostenanalyse mehr Transparenz über die operativen Kosten der Netzbetreiber erzielt werden. Insbesondere von der Möglichkeit, Kosten der Fremdvergabe und der eigenen Leistungserbringung prozessbasiert zu vergleichen, versprach sich die BK 8 relevante Erkenntnisse für die Kostenprüfung.

Die ursprünglich von der BK 8 vorangetriebene Prozesskostenanalyse hat in der Branche einen Sturm der Kritik ausgelöst, die nicht zuletzt in dem kurzfristig anberaumten Konsultationstermin am 20.4.2012 sowie in zahlreichen Stellungnahmen der Netzbetreiber ihren Niederschlag gefunden hat. In erster Linie wurde kritisiert, dass die beabsichtigte Datenabfrage zu Prozesskosten eine rückwirkende Zuordnung der Kosten des Basisjahres auf die von der BNetzA definierten Geschäftsprozesse erforderlich gemacht hätte, womit ein völlig unverhältnismäßiger Aufwand verbunden gewesen wäre. Gleichzeitig gab es berechtigte Zweifel an einer Ermächtigungsgrundlage für ein solches Vorgehen. Mancher dachte schon darüber nach, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

Dies hat die BK 8 nun dazu bewogen, vorerst von einer Prozesskostenanalyse Abstand zu nehmen. Das freut. Anstelle einer Prozesskostenanalyse beabsichtigt die BK 8 nun bei der Kostenprüfung Strom die bereits aus der Kostenprüfung Gas bekannte Datenabfrage zu Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Dritten durchzuführen.

Gleichzeitig stellt die BK 8 klar, dass die Erhebung der Prozesskostendaten nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben werden soll. Insbesondere wird eine eingehende Abstimmung mit den Landesregulierungsbehörden gesucht, die im Vorfeld teilweise Unverständnis für das Vorgehen der BK 8 geäußert und sich einer Prozesskostenanalyse gegenüber kritisch gezeigt hatten. Wann die BK 8 einen neuen Anlauf für eine Prozesskostenanalyse beabsichtigt, ist derzeit noch unklar.

Ansprechpartner: Stefan Missling/Prof. Dr. Christian Theobald/Prof. Dr. Ines Zenke/Stefan Wollschläger

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