Es geht rund in NRW: Sektoruntersuchung Fernwärme läuft

Nun ist – kurz nach Brandenburg – nun auch der Fernwärmemarkt in Nordrhein-Westfalen (NRW) ins Visier der Kartellbehörden geraten. Die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen hat mit einer landesweiten Untersuchung der Fernwärmepreise für das Jahr 2013 begonnen.

Hintergrund der umfangreichen Datenabfrage in den einzelnen Bundesländern ist eine vom Bundeskartellamt (BKartA) 2009 eingeleitete Sektorenuntersuchung nach § 32e GWB. Hierzu hatte das Bundeskartellamt (BKartA) am 23.8.2012 seinen Abschlussbericht zur Untersuchung veröffentlicht. Darin hatte es zwar festgestellt, dass das Preisniveau bei der Wärmeversorgung grundsätzlich nicht überhöht ist, aber Indizien in Einzelfällen auf erhöhte Preise hinweisen. Gegen sieben Unternehmen wurden konkrete Missbrauchsverfahren eingeleitet. Seitdem ist die Fernwärme immer mehr in den Fokus der (Landes-)Kartellbehörden gerückt.

Die Kartellbehörde des Landes NRW fragt Daten nun in zwei Schritten ab. In einem ersten Schritt soll lediglich mitgeteilt werden, ob das eigene Unternehmen Nah- und/ oder Fernwärmeversorger ist und wenn ja, für welche Versorgungsgebiete. Dabei sollen nur solche Versorgungsgebiete unter die Untersuchung fallen, die eine Trassenlänge von 1 km und mehr und einen Absatz von mehr als 5 Mio. kWh haben.

In einem zweiten Schritt fragt die Landeskartellbehörde bei denjenigen, die sich als Wärmeversorger bekennen, allgemeine Informationen zum Bereich Fernwärme ab. Hierzu zählen zum einen Angaben zum Versorgungsgebiet, der Wärmeerzeugung (Eigenerzeugung/Fremdbezug), dem eingesetzten Primärenergieträger und dem konkreten Wärmeträger (Wasser/Dampf). Daneben verlangt die Behörde zum anderen aber für bestimmte typisierte Abnahmefälle auch Auskünfte zum Arbeitspreis, dem Gesamtpreis (inklusive Grundpreisen, Verrechnungspreisen, etc.) sowie dem daraus resultierenden Durchschnittspreis je Megawattstunde. Die Abnahmefälle differenzieren dabei nach der Anschlussleistung (15 kW, 160 kW, 600 kW) und der Zahl der jährlichen Benutzungsstunden (1.500 Std./Jahr, 1.800 Std./Jahr, 2.100 Std./Jahr), so dass insgesamt neun unterschiedliche Falltypen betrachtet werden. Ziel ist offenkundig, einen flächendeckenden Tarif- bzw. Erlösvergleich zwischen den Fernwärmeversorgern in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorzubereiten, um mögliche Missbrauchsfälle zu identifizieren. Zu guter Letzt will die Behörde Näheres zum Leistungsumfang erfahren, also ob die erhobenen Fernwärmepreise lediglich den Hausanschluss oder daneben auch die Wärmeübergabestation und gegebenenfallss die Hauszentrale erfassen.

Apropos zeitnahe Datenübermittlung – die Landeskartellbehörde NRW hat hierbei einen straffen Zeitplan vor Augen. Die Daten des ersten Schrittes müssen bereits Anfang nächster Woche versendet werden. Für die Datenmeldung des zweiten Schrittes haben die Fernwärmeversorgungsunternehmen nur zwei Wochen ab Erhalt der Auskunftsverfügung Zeit. Auf Nachfrage gab das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium an, dass noch vor Weihnachten die Datenübermittlung abgeschlossen sein soll. Nur in Einzelfällen können Fristverlängerungen gewährt werden.

Dies stellt Unternehmen an Rhein und Ruhr vor ernsthafte Schwierigkeiten. Denn kaum jemand will schlicht sein Preisblatt 1:1 und ohne weitere Erläuterungen in das Datenformular eintragen. Sinnvoll erscheint es in vielen Fällen, der Behörde die Daten zumindest knapp zu erläutern. Ein solches Begleitschreiben braucht aber ein paar Tage Zeit, gerade in der turbulenten Vorweihnachtszeit.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Axel Kafka/Ulf Jacobshagen

Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...