Es hat sich herumgesprochen – der Koalitionsvertrag steht

(c) BBH
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Zum Schluss bedurfte es noch einmal einer 17-stündigen Marathon-Sitzung, um die längsten Koalitionsverhandlungen aller Zeiten zu einem – hoffentlich nicht nur vorläufigen – Ende zu bringen. In der Nacht zum 27.11. wurden zwischen großer Runde, kleiner Runde und der Runde der Parteivorsitzenden (wir berichteten) die letzten Kompromisse ausgehandelt und an zahlreichen Stellen noch nachgefeilt. Das anschließend von den Parteispitzen vorgestellte Vertragswerk umfasst ganze 185 Seiten. Doch was kommt nun die nächsten Jahre energiepolitisch auf uns zu?

Auf den letzten Verhandlungsmetern konnte das schwarz-rote Bündnis auch die noch verbliebenen Hindernisse auf dem Weg zu einer gemeinsamen Energiepolitik beseitigen. Zwar standen ganz wesentliche Punkte, wie zum Beispiel die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit einer breitere Verteilung der Kosten für die Erneuerbaren, schon knapp eine Woche vor Vertragsverkündung fest (wir berichteten). Aber der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail – und über das lässt sich oft trefflich streiten.

Sehr erfreulich, insbesondere für die Netzbetreiber in Deutschland, ist die klare Aussage im Koalitionsvertrag, dass die Verteilernetze „das Rückgrat der Energiewende“ sind. Um eine zeitnahe Refinanzierung getätigter Investitionen zu gewährleisten, will die Koalition die Rahmenbedingungen für Verteilernetze künftig investitionsfreundlich ausgestalten. Das wird auch höchste Zeit! Ohne die Möglichkeit der zeitnahen Refinanzierung wird sich der für das Gelingen der Energiewende notwendige Aufbau einer intelligenten Netzinfrastruktur kaum realisieren lassen. Über die Einsicht der künftigen Regierung, dass die Regelungen zum Netzübergang im Rahmen von Konzessionierungsverfahren verbessert werden müssen, haben wir bereits berichtet. Diese Aussage findet sich erfreulicherweise auch in der endgültigen Version des Koalitionsvertrages.

CDU/CSU und SPD haben sich nun entschieden, mittelfristig einen Kapazitätsmechanismus (Mechanismen zur Bereitstellung gesicherter Leistung) tatsächlich zu entwickeln und nicht nur – wie in einem der ersten Entwürfe angedeutet – zu prüfen. Die Einführung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie „mit europäischen Regelungen“ in Einklang ist und eine „wettbewerbliche und technologieoffene Lösung“ gewährleistet. Das lässt viel Spielraum. Beim Thema Senkung der Stromsteuer konnten sich die Verhandlungsführer von CDU und CSU durchsetzen: der von der SPD anvisierte Plan, die Stromsteuer sofort um 25 Prozent zu senken, findet sich im Koalitionsvertrag nicht mehr. Vielleicht ist das der Preis für die an anderer Stelle von der SPD durchgesetzte doppelte Staatsbürgerschaft und den Mindestlohn …

Obwohl dem Klimaschutz nach dem Koalitionsvertrag ein „zentraler Stellenwert in der Energiepolitik“ zukommt, finden sich kein Hinweis mehr auf die Absicht, ein Klimaschutzgesetz in der 18. Legislaturperiode durchzusetzen. Hier scheint also noch etwas mehr Geduld angezeigt zu sein. Im Bereich der Biomasse haben sich die anfangs doch recht erhitzten Gemüter der Biogasbranche wieder etwas beruhigt – eine Begrenzung des Zubaus von Biomasse auf ausschließlich Abfall- und Reststoffe ist vom Tisch. Die künftigen Regierungsparteien wollen eine Vermaisung der Ackerflächen künftig dadurch vermeiden, dass zumindest “überwiegend“ Abfall und Reststoffe verwertet werden.

Spannend wurde es nochmal bei der Festlegung eines Ausbaukorridors für Erneuerbare Energien: Um den Ausbau künftig zu steuern, soll ein solcher im EEG gesetzlich verankert werden. Demnach sollen bis zum Jahr 2025 40 bis 45 Prozent des Energiemixes aus Erneuerbaren Energien kommen, bis zum Jahr 2035 sollen es 55 bis 60 Prozent sein. Der Fortgang des Ausbaus soll dabei jährlich überprüft und nach Zielerreichung, Netzausbau und Bezahlbarkeit überprüft werden. Damit ist wohl intendiert, gegen die von vielen Seiten beklagte „Planlosigkeit“ beim Ausbau der Erneuerbaren vorzugehen. Dabei muss jedoch die Frage erlaubt sein, ob mit einer „synchronisierten Planung“ zwischen Bund und Ländern „für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien“ nun nicht über das Ziel hinaus geschossen wurde. Ob den Ökostrombetreibern solch enge Vorgaben gefallen werden, darf bezweifelt werden.

Die größte Bombe ließ die künftige Regierungspartei aber noch nicht platzen: wo und von wem in der 18. Legislaturperiode das Energieressort verantwortet wird. Als wahrscheinlichste Variante wird nach wie vor ein Superministerium Wirtschaft und Energie – nach dem Vorbild Bayerns – unter Sigmar Gabriel (SPD) gehandelt. Der derzeit noch geschäftsführende – und allen Gerüchten nach auch künftige – Umweltminister Peter Altmaier (CDU) hat jedenfalls schon bekundet, dass ihm ein künftiger Job als Umweltminister auch ohne den Bereich Energie Freude machen würde.

Jetzt sind aber erst mal die Mitglieder der SPD gefragt: Inzwischen haben die Mitglieder Post erhalten und dürfen nun über das Vertragswerk abstimmen – verfassungsrechtliche Bedenken hin oder her. Wenn alles gut geht, wird am 17.12. die Kanzlerin gewählt. Und wenn nicht? Dann wird die längste Regierungsbildung aller Zeiten sich noch länger hinziehen, und die in dem so genannten Hauptausschuss versammelten Abgeordneten (dessen Errichtung ebenfalls ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik ist) werden weiterhin als Einzige ihrem parlamentarischen Auftrag nachkommen können.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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