Falsch gewettet: Der BGH und die Zinssatz-Swaps

Wer ein Auto kaufen will, wird im Internet Testberichte lesen, Bekannte nach ihren Erfahrungen fragen, Probefahrten machen – und er wird sich vom Autohändler beraten lassen. Wer ein Bankgeschäft abschließen will, macht es im Prinzip genauso: Man prüft seine Optionen und sucht Rat bei Leuten, die mehr davon verstehen als man selbst – dem Vermögens- oder Anlageberater des Vertrauens.

In einer vielbeachteten aktuellen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall zu entscheiden, in dem es letztlich darum ging, wieweit man seinem Anlageberater vertrauen kann und darf. Ein mittelständisches Unternehmen hatte bei der Deutschen Bank einen „CMS Spread Ladder Swap“-Vertrag abgeschlossen, eine Art Wette zwischen Anleger und Bank auf bestimmte Entwicklungen von Zinssätzen. Wären diese Entwicklungen so gekommen, wie erhofft, hätte das Unternehmen Geld damit verdient. Doch meist kommt es anders, als man denkt: Die Zinssätze entwickelten sich anders, man verlor eine Menge Geld und beendete den Vertrag nach drei Jahren vorzeitig mit einem Verlust von ungefähr 500.000 €.

Das Unternehmen fühlte sich falsch beraten und verklagte die Deutsche Bank auf Schadensersatz. Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab, jetzt hatte der BGH zu entscheiden. Da nicht nur diese Klägerin, sondern weitere Unternehmen und auch Kommunen mit solchen Geschäften auf die Nase gefallen waren, schauten viele Augen nach Karlsruhe.

Zwei Aspekte waren dabei kontrovers: Welches Wissen kann und darf der Anlageberater bei seinem Kunden unterstellen? Wie ausdrücklich muss auf die besonderen Risiken dieser Anlageform hingewiesen werden?

Der BGH ließ diese Aspekte aber einfach dahinstehen und konzentrierte sich auf einen anderen Umstand: Der CMS Spread Ladder Swap war nämlich so gestrickt, dass das Geschäft zunächst einen negativen Marktwert für die Klägerin enthielt. Im Klartext: Die Wette startete zwischen Bank und Unternehmen nicht bei Null, sondern bei -80.000 € zu Gunsten der Bank. Die ersten 80.000 €, die sich aus der Zinsentwicklung hätten ergeben können, hätten den Verlust des Unternehmens erstmal nur auf Null gebracht. Fair? Nur wenn darauf deutlich hingewiesen worden wäre!

Der BGH wirft der Deutschen Bank letztlich vor, dass das Produkt absichtlich so zu Lasten des Unternehmens gestaltet worden war, dass sie selbst das Risiko aus dem Geschäft am Markt per Hedge-Geschäft weitergeben konnte. Die eigene Marge kam aus dem eingebauten negativen Marktwert, so dass die Deutsche Bank danach keinerlei Risiko aus dem Geschäft hatte. Man war nicht mehr der Wettpartner, der ebenfalls Chancen wie Risiken hatte, sondern hatte seine Schäfchen schon im Trockenen. Und darüber wurde der Kunde nicht ausreichend aufgeklärt. Das war eine Verletzung der Beratungspflicht, und damit hat sich die Deutsche Bank schadensersatzpflichtig gemacht.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe stehen noch aus, so dass das Urteil noch nicht abschließend bewertet werden kann. Aber man kann annehmen, dass alle gleichartig gestalteten Zins-Swap-Geschäfte am selben Beratungsfehler leiden dürften. Dennoch dürfte es nicht das letzte Urteil in diesem Themenkomplex bleiben. Und ewig wird der BGH die Fragen nach der Aufklärungsintensität und der Schutzbedürftigkeit verschiedener Kundentypen nicht dahinstehen lassen können.

Ansprechpartner: Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...