Geld für die Sonnenbatterie

G
Download PDF
(c) BBH
(c) BBH

Seit Mai 2013 gibt es ein neues KfW-Programm, das die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern fördert. Obwohl das Programm erst seit kurzem läuft, hat die Bundesregierung es nach einer Kleinen Anfrage im Bundestag einer „Mini-Evaluation“ unterzogen. Das Ergebnis sieht einigermaßen ermutigend aus: In den Monaten Mai und Juni wurden 351 Anträge genehmigt und dabei Tilgungszuschüsse in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Euro zugesagt.

Bringt das die Energiewende unter den Hausdächern voran? Denn nur dort kann das neue KfW-Programm genutzt werden. Es richtet sich an kombinierte Systeme von Batteriespeichern und Photovoltaikanlagen, wobei die installierte Leistung der Photovoltaikanlage 30 kWp nicht überschreiten darf. Auch gibt es eine Reihe anderer Förderbedingungen. So muss zum Beispiel die Photovoltaikanlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden sein. Die Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf nur maximal 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage betragen – auf diese Weise soll ein Beitrag zur Netzentlastung erreicht werden. Interessant ist auch, dass für die Batteriespeichersysteme eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von sieben Jahren vorliegen muss. Dem Fördergeber geht es also um Qualität – so hat er Batterien Marke „Eigenbau“ auch gleich ganz von der Förderung ausgeschlossen.

Ein kleines Förderprogramm für kleine Batteriespeicher, könnte man meinen. Dieser Eindruck ergibt sich gerade dann, wenn man das Programm für die Batteriespeicher vergleicht mit der Förderinitiative Energiespeicher aus dem Jahr 2011, die großtechnische Speichereinrichtungen im Blick hatte.

Neu an dem jetzigen Förderprogramm ist aber vor allem, dass es die Marktentwicklung von stationären Batteriespeichersystemen voranbringen soll. Die Technologieentwicklung für diese Speicher zu fördern, ist zwar auch ein Ziel – insoweit ähnlich den Forschungssubventionen für Speicher. Im Grunde ist das neue Programm aber daraufhin angelegt, kleine Batteriespeicher zu einer Marktreife zu führen, was die Schwelle der reinen Forschungsförderung überschreitet.

Mit dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien  – Speicher“ kann ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Das Programm knüpft an einen Kredit an, den Banken oder Sparkassen gewähren. Es ist zunächst bis zum 31.12.2015 befristet und bietet damit noch ausreichend Gelegenheit, Batteriespeicher zu errichten (solange die Fördermittel nicht erschöpft sind).

Gleichwohl zeigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu dem Batteriespeicherprogramm, dass die Priorität zunächst auf dem Aus- und Umbau der Stromnetze liegen soll. Dieser sei in der Regel kostengünstiger als das Speichern von Strom. Die große Linie der Bundesregierung geht damit dahin, zwar die Technologie– und Marktentwicklung von Speichern (schrittweise) voranzutreiben, aber dies nur neben dem Schwerpunkt, der auf dem Ausbau der Energienetze liegt. Das Förderprogramm für kleine Batteriespeicher führt diese Strategie konsequent fort – es schafft freilich die heute noch bestehenden und teilweise unnötigen Hürden für den Einsatz von Energiespeichern nicht aus der Welt.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender