Großes Potenzial, schwierige Rahmenbedingungen – BMWi veröffentlicht Gutachten zur Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland

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Kraft-Wärme-Kopplung hätte noch ein beträchtliches Ausbaupotenzial – aber mit dem gegenwärtigen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) wird es kaum gelingen, die Ausbauziele zu erreichen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben und jetzt veröffentlicht hat.

Verfasst wurde das Gutachten von einem Konsortium bestehend aus der Prognos AG, dem Fraunhofer IFAM, dem Fraunhofer IREES und der BHKW Consult. Es untersucht mögliche Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)  im Strom- und Wärmemarkt, nimmt eine Kosten-Nutzen-Analyse der Einsatzmöglichkeiten vor und bewertet die Rahmenbedingungen des KWKG. Zur Vorstellung des Gutachtens und Diskussion der Ergebnisse fand am Dienstag, den 7.10.2014 ein Termin beim BMWi statt, bei dem eine Vielzahl von Verbänden vertreten war.

Gutachten zeichnet dramatische Lage für KWK

Das Gutachten stellt die aktuellen Rahmenbedingungen der KWK denkbar kritisch dar. Der Anteil der in KWK erzeugten Strommenge liegt mit 16,2 Prozent nach wie vor deutlich unter dem im KWKG vorgesehenen Ausbauziel von 25 Prozent KWK-Stromerzeugung – gemessen an der Gesamtstromerzeugung im Jahr 2020. Soweit sich die Marktbedingungen für die KWK in Deutschland nicht nachhaltig ändern, ist bereits jetzt absehbar, dass das Ausbauziel verfehlt werden wird. Bemerkenswert ist, dass das Gutachten selbst bei einer starken Erhöhung der Fördersätze des KWKG zweifelt, ob die Ziele noch erreicht werden können, und zwar wegen der notwendigen Planungs- und Genehmigungszeiträume von mehreren Jahren gerade bei größeren Kraftwerksprojekten.

Das Gutachten führt verschiedene Gründe für diese dramatische Lage auf:

  • In der allgemeinen Versorgung (also mit Fernwärme) rechnen sich unter den aktuellen Marktbedingungen Neubauvorhaben und auch Modernisierungen von KWK-Anlagen nicht (mehr). Dazu tragen insbesondere die stark gesunkenen Stromgroßhandelspreise bei. Der KWK-Zuschlag bietet im Falle einer Einspeisung des Stroms in das Netz der allgemeinen Versorgung keinen ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz. Mit Erdgas betriebene KWK-Anlagen sind dagegen nicht mehr in der Lage, ihre Betriebskosten zu decken. Vor diesem Hintergrund schlägt das Gutachten vor, zu überlegen, den Bestand an Erdgas-KWK-Anlagen zu fördern. Diese Überlegung wurde im Rahmen des Termins beim BMWi durch die Teilnehmer diskutiert. Eine solche Bestandsförderung halten gerade auch kommunale Verbände für notwendig.
  • Auch KWK-Anlagen, die zur (dezentralen) Objektversorgung und in der Industrie genutzt werden, sind immer schwieriger wirtschaftlich zu betreiben. Dazu trägt nach Aussage des Gutachtens (wenig überraschend) auch bei, dass selbst erzeugte und verbrauchte Strommengen mit der EEG-Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) anteilig belastet werden.
  • Für energieintensive Unternehmen, die unter bestimmten Umständen von der besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014 sowie bei der Energie- und Stromsteuer profitieren können, lohnen sich Neuinvestitionen in KWK-Anlagen überhaupt nicht mehr.

Potenziale für KWK sind vorhanden

Dies ist umso bedauerlicher, als das Gutachten erhebliche Potenziale für den Ausbau der KWK identifiziert. Diese liegen hauptsächlich im Bereich der allgemeinen Versorgung (Fernwärme) und der Industrie. Das Gesamtpotenzial wird vom Gutachten mit ca. 170 TWh/a bis 240 TWh/a beziffert. Im industriellen Bereich würden insbesondere die Nahrungsmittel-, Konsum- und Gebrauchsgüterindustrien die größten Zuwachspotenziale aufweisen.

Gerade die Ausbaupotenziale bei der Fernwärmeversorgung erfordern jedoch verlässliche Rahmen- und Förderbedingungen, die entsprechend politisch flankiert werden müssen. Gleichzeitig wurde auch beim Termin des BMWi betont, dass die KWK (jedenfalls bis zum Jahr 2030) eine sinnvolle Ergänzung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien darstellt. Insbesondere sei es notwendig, erdgasbetriebene KWK-Anlagen zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung aus den Erneuerbaren Energien vorzuhalten. Positiv wirkt sich dabei die Ungleichzeitigkeit der Einspeisemaxima von fluktuierendem Wind- und Photovoltaik-Strom sowie dem maximalen Wärmebedarf der Fernwärmesysteme aus.

Was muss sich nach Ansicht des Gutachtens ändern?

Das Gutachten spricht sich dafür aus, die derzeitige Fördersystematik des KWKG für KWK-Anlagen aber auch für Wärme- und Kältespeicher sowie Wärme- und Kältenetze (im Grundsatz) beizubehalten. Um den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen für die allgemeine Versorgung mit Fernwärme zu ermöglichen, müssten die Zuschlagszahlungen des KWKG allerdings substanziell steigen. Das Gutachten spricht von einem Faktor 2 bis 3 im Vergleich zum heutigen Niveau. Das würde bedeuten, dass der Förderdeckel des KWKG von derzeit 750 Mio. Euro bis zum Jahr 2020 um ein Fördervolumen von rund 2 bis 3 Mrd. Euro angehoben werden müsste, um das gesetzliche Ausbauziel zu erreichen.

Wie geht es nun weiter?

Nachdem das Gutachten am Dienstag, den 7.10.2014 besprochen wurde, haben die Verbände nun bis zum 17.10.2014 Zeit, zu diesem Stellung zu nehmen. Das BMWi wird anschließend auf Grundlage des Gutachtens und der Stellungnahmen den Erfahrungsbericht nach § 12 KWKG erstellen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich die Empfehlungen des Gutachtens zu Herzen nimmt, wenn er im kommenden Jahr – ein genauer Zeitplan wurde vom BMWi noch nicht genannt – das KWKG überarbeitet.

Ansprech­part­ner: Ulf Jacob­sha­gen/Dr. Mar­kus Kachel

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