Handel mit ausländischen Herkunftsnachweisen gestartet

(c) BBH
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Was lange währt, wird endlich gut. Gilt die Redensart auch für die Möglichkeit, ausländische Herkunftsnachweise in das Herkunftsnachweisregister (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) übertragen zu können? Es scheint so.

Stromversorger brauchen Herkunftsnachweise (HKN), um jenseits der EEG-Förderung gegenüber Letztverbrauchern belegen zu können, wie viel ihrer gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Spätestens ab dem 1.11.2014 dürfen sie dafür aber nur noch HKN verwenden, die im HKNR des UBA geführt werden. Dafür dürften bei weitem nicht genügend Nachweise zur Verfügung stehen, die hierzulande ausgestellt werden. Der Bedarf wird daher überwiegend mit solchen aus ausländischen Registern zu decken sein.

Rund 200 Tage, nachdem das HKNR beim UBA in Betrieb gegangen ist, wurde es erfolgreich an die europäische Schnittstelle der Association of Issuing Bodies (AIB Hub) angeschlossen. Damit besteht eine elektronische und automatisierte Verbindung, über die Nachweise nunmehr aus ausländischen Registern in das deutsche Register übertragen werden können. Auf der Internetseite www.hknr.de vermeldete das UBA allerdings noch kürzlich, dass ein Import in das HKNR aus technischen Gründen zunächst auf Österreich und die Schweiz begrenzt sei. Neben diesen beiden Registern kommen aber grundsätzlich auch die Register aus nahezu allen anderen europäischen Staaten in Betracht: Mitgliedstaaten der EU, andere Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, Vertragsparteien des Vertrags über die Gründung der Energiegemeinschaft und die Schweiz.

Vor einem Transfer in das HKNR muss das UBA die ausländischen Nachweise anerkennen. Das UBA darf keine Zweifel an ihrer Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit haben. Es prüft unter anderem, ob der andere Staat ein sicheres und zuverlässiges System für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen eingerichtet hat. Welche ausländischen Register die Prüfung des UBA wohl bestehen werden? Wir werden den weiteren Fortgang gespannt beobachten.

Außerdem: Ein Handel mit HKN ist natürlich auch in die entgegengesetzte Richtung möglich. Hat sich ein Registerteilnehmer in der Rolle als Händler im HKNR angemeldet, kann er HKN aus dem HKNR in ausländische Register transferieren. Hierzu haben die Händler vom UBA inzwischen eine internationale Kontonummer („Member Code“) erhalten.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Dr. Wieland Lehnert

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