LNG in der Schifffahrt

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Verdacht der Luftverschmutzung durch Seeschiff – Wasserschutzpolizei ermittelt“. Dies meldete am 6.11.2013 die Hamburger Wasserschutzpolizei. Lange Zeit hatte sich niemand um die Schiffsabgase gekümmert, die Schifffahrt blieb von umweltrechtlichen und energierechtlichen Vorgaben weitgehend verschont. Doch in jüngster Zeit sind die durch die Schifffahrt verursachten Umweltbelastungen zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers gerückt.

Hintergrund ist europäisches Recht und die Schaffung so genannter Emission Control Areas. Die Richtlinie 2005/33/EG regelt, dass bestimmte Schiffe an Liegeplätzen in Häfen innerhalb der europäischen Gemeinschaft seit dem 1.1.2010 keine Kraftstoffe verwenden dürfen, deren Schwefelgehalt 0,1 Massenhundertteile überschreitet. Eine Ausnahme gilt unter anderem dann, wenn sich die Schiffe nach den veröffentlichten Fahrplänen voraussichtlich weniger als zwei Stunden am Liegeplatz befinden oder am Liegeplatz in den Häfen alle Motoren abschalten und landseitige Elektrizität nutzen.

Zum 1.1.2015 werden die Anforderungen an die zulässigen Schiffsabgase weiter verschärft. Ab diesem Zeitpunkt bilden die gesamte Nord- und Ostsee so genannte Emission Control Areas. Zwischen Ärmelkanal und Baltikum darf der Schwefelgehalt in Kraftstoffen dann nur noch 0,1 Prozent – wie in den europäischen Häfen – betragen; derzeit ist noch 1 Prozent erlaubt.

Mit dem heutzutage häufig noch verwendeten Schweröl können diese Grenzwerte nur schwer erreicht werden. Alternativen zum Schweröl in der Schifffahrt sind das (teure) Marinegasöl oder Liquefied Natural Gas (LNG). LNG entsteht bei der Abkühlung von Erdgas auf – 163° C und ist ebenso wie sein gasförmiges Pendant kosteneffizient und umweltschonend. Der Vorteil gegenüber Erdgas liegt jedoch darin, dass durch die Verdichtung deutlich höhere Reichweiten erzielt werden können.

Aufgrund dieser positiven Eigenschaften fahren schon jetzt viele Fähren mit LNG. Es wird erwartet, dass die Flotte LNG-betriebener Schiffe bis zum Jahr 2025 weltweit auf 1.500 steigt. Allerdings ist für die Bebunkerung von Schiffen mit LNG eine besondere LNG-Infrastruktur erforderlich, an der es in vielen Häfen noch mangelt. Für mehrere deutsche Häfen gibt es derzeit Planungen für den Bau von LNG-Terminals, neben Hamburg und Bremerhaven ist auch Brunsbüttel im Gespräch.

Doch LNG ist nicht nur als Kraftstoff – also für den Antrieb der Schiffe – eine umweltfreundlichere Alternative. Für den Hamburger Hafen wurde eine LNG-Hybrid-Barge entwickelt, die mit LNG als Brennstoff mit einer an Bord installierten Anlage Strom erzeugt und im nächsten Jahr in Betrieb gehen wird. Bei Liegezeiten von Kreuzfahrtschiffen kann die LNG-Hybrid-Barge mittels einer Direktleitung mit der Stromverteilungsanlage von Kreuzfahrtschiffen verbunden und von dort aus bedient werden. So muss der Strom während der Liegezeiten nicht mehr mit den Schiffsmotoren erzeugt werden, die ebenfalls mit Marineöl oder Marinediesel betrieben werden. Eine Landstromversorgung von Kreuzfahrtschiffen ist in deutschen Häfen derzeit noch nicht möglich. Denn da die Stromverteilungsanlagen von Kreuzfahrtschiffen mit 60 Hertz betrieben werden, werden für den Landstromanschluss besondere Umspannwerke benötigt, die es bislang noch nicht gibt. Die LNG-Hybrid-Barge ist dagegen flexibel in allen Häfen einsetzbar. Die Stadt Hamburg  hat sich daher bewusst für beide Lösungen entschieden: Der Kreuzfahrtterminal in Altona soll bis 2015 einen Landstromanschluss bekommen, am Kreuzfahrtterminal in der HafenCity soll die LNG-Hybrid-Barge eingesetzt werden können.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper

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