Marktstammdatenregister startet erst im Sommer 2018

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In diesem Jahr wird nichts mehr draus: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.10.2017 mitgeteilt, dass das Webportal des Marktstammdatenregisters nicht mehr in 2017 in Betrieb gehen wird. Der Grund: die Software wird nicht rechtzeitig fertig. Der Start des Webportals ist nunmehr mit einem „Big Bang“ für Sommer 2018 angekündigt. Wann der Start genau stattfinden wird, gibt die Bundesnetzagentur nach eigener Aussage am 01.02.2018 bekannt.

In der Übergangsphase sollen Registrierungen, von denen Zahlungen nach dem EEG oder KWKG abhängig sind, weiterhin über die von der Behörde zur Verfügung gestellten Verfahren und Formulare vorgenommen werden. Die Registrierung von Bestandsanlagen und von sonstigen Marktakteuren ruht, bis das Webportal in Betrieb gegangen ist.

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), die an die Stelle der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) getreten ist und neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die Rechtsgrundlage für verpflichtende Registrierungen vorsieht, enthält wichtige Übergangsbestimmungen, z.B. für die Registrierung von Marktakteuren und Bestandseinheiten. Dadurch sollten registrierungspflichtige Marktakteure sowie Netzbetreiber in der Startphase des Registers mehr Zeit bekommen. Sanktionen sollten erst nach einer Anlaufphase greifen. Dieses Ziel ist durch die eingetretene Verspätung gefährdet, und die Schuld daran trifft die Behörde. Derzeit ist nicht erkennbar, ob der Verordnungsgeber die Übergangsfristen in der MaStRV noch einmal verlängern wird.

Die Bundesnetzagentur hat in Ihrem Schreiben angekündigt, die Anlagebetreiber durch die Netzbetreiber im Rahmen ihrer Jahresabrechnung 2018/2019 (vgl. § 25 Abs. 4 MaStRV) bis spätestens Ende November 2017 zu informieren. Sobald das Informationsschreiben vorliegt, wird man dies rechtlich prüfen müssen.

Ansprechpartner: Dr. Thies Christian Hartmann/Jens Vollprecht/Alexander Bartsch

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