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Was ist grün und hat ein neues System im Gepäck? Na? Richtig: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) ist seit dem 1.1.2017 in Kraft und führt wettbewerbliche Verfahren für die Förderhöhe von Windkraft, Photovoltaik und Biomasse ein. Die erste Änderung hat die Novellierung bereits am 22.12.2016 erfahren – als das EEG 2017 noch nicht einmal in Kraft war. Und als ob es im Recht der Erneuerbaren Energien nicht rasant genug zugehen würde, gibt es auch noch allerhand Bezüge zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die Energiewende digitalisieren soll. Schließlich sind parallel zur Gesetzgebung einige wichtige Gerichtsverfahren zum Abschluss gekommen, die für die EE-Branche interessant sind. Hechel, hechel, Sie merken selbst: Es ist mal wieder Zeit für einen Newsletter.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Dr. Dörte Fouquet/Jens Vollprecht

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