Sanierungs-Contracting in der öffentlichen Beleuchtung

S
Download PDF
Licht Beleuchtung Straße
© BBH

Deutsche Städte und Gemeinden sind gesetzlich zur Beleuchtung von Straßen und Plätzen verpflichtet. Hierfür bedienen sie sich vielfach privater Unternehmen. Allerdings beschränken sich diese häufig darauf, bloße Betriebsführungsaufgaben zu erfüllen. Für Investitionen in die Erneuerung der Anlagen, die für einen nachhaltig kostengünstigen Betrieb erforderlich sind, fühlen sie sich nicht zuständig.

Dies zeigt sich, wenn man den Anlagenbestand und die betrieblichen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung unter die Lupe nimmt. Leuchten, Tragsysteme, Kabel und Schaltschränke werden über ihre betriebsübliche Nutzungsdauer hinweg genutzt und sind daher in vielen Städten und Gemeinden stark überaltert. Dies führt zu hohen laufenden Kosten für Instandhaltung und Strombezug, die nur durch eine umfangreiche Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage – insbesondere durch den Einbau energieeffizienter Leuchten – reduziert werden können. Es entsteht ein Investitionsstau der in vielen Kommunen mangels Geld kurzfristig nicht zu beheben ist.

Dieses Dilemma lässt sich beseitigen, indem man die Straßenbeleuchtungsverträge geschickt ausgestaltet, insbesondere Investitionselemente aufnimmt. Hierfür ist es zunächst erforderlich, den Bedarf an substanzerhaltenden Investitionen zu ermitteln. Aus einer Analyse des Alters der einzelnen Anlagenkomponenten lässt sich der in den nächsten Jahren anstehende technische Erneuerungsbedarf ableiten. Dabei kann man unterscheiden zwischen Anlagenkomponenten, deren betriebsübliche Nutzungsdauer bereits überschritten ist, und solchen, deren Erneuerung in den nächsten Jahren bevorsteht, um eine weitere Überalterung der Straßenbeleuchtungsanlage zu verhindern.

Auf dieser Basis lässt sich der konkrete Erneuerungs- bzw. Investitionsaufwand berechnen. Das so berechnete Investitionsvolumen wird sodann auf die avisierte Vertragslaufzeit verteilt. Das Unternehmen, das die Beleuchtungsdienstleistungen erbringen und die Erneuerung der Anlage durchführen soll, erhält in der Folge ein über die Vertragslaufzeit konstant bleibendes Beleuchtungsentgelt, das auch die jährlichen Erneuerungsaufwendungen abdeckt. Dadurch wird die Finanzierung der erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen über die Vertragslaufzeit gestreckt. Eine kurze Vertragslaufzeit führt zu einem höheren, eine längere Vertragslaufzeit zu einem niedrigeren Beleuchtungsentgelt.

Dieses Vorgehen eignet sich besonders, wenn kurzfristig umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen angezeigt sind und der Kommune dafür kein Geld hat. Der Energieverbrauch der meisten Straßenbeleuchtungsanlagen lässt sich durch den Einsatz aktueller Technik erheblich reduzieren. Damit erhält der Betreiber der Straßenbeleuchung, da seine Vergütung über den Vertragszeitraum gleich bleibt, einen Anreiz, den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehenden Investitionsstau möglichst zu Beginn der Vertragslaufzeit aufzulösen.

Das Ergebnis: Die Straßenbeleuchtungsanlage bleibt auf einem modernen Stand und die technische Substanz auf hohem Niveau. Veraltete und ineffiziente Straßenbeleuchtungsanlagen können – bei gleichbleibender finanzieller Belastung für den kommunalen Haushalt – ausgetauscht und damit Energieverbrauch sowie CO2-Emissionen reduziert werden. Das Investitionsrisiko wird auf den Vertragspartner übertragen, der im Gegenzug den Anreiz hat, zügig eine möglichst effiziente und energiesparende Anlagenstruktur aufzubauen. Die Schwierigkeit und zugleich die Kunst ist es, ein solches Vorhaben in der Zusammenarbeit mit Lichttechnikern in ein vertraglich funktionierendes System zu überführen.

Ansprechpartner: Oliver Eifertinger/Dr. Roman Ringwald

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender