Stadtwerke steigen in das Geschäft der Heizkostenabrechnung ein

(c) BBH

Wer weiterhin und auch zukünftig am Energiemarkt partizipieren will, muss sich bewegen. Wie unter anderem die Studie zur Digitalisierung der Energiewirtschaft gezeigt hat, stehen Energieversorger vor der unternehmerischen Herausforderung, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, um sinkende Margen im Kerngeschäft zu kompensieren. Verschiedenste Geschäftsmodelle werden aktuell in der Branche diskutiert. Viele davon werden schnell wieder verworfen: zu hohe Kosten, zu hoher Aufwand, zu wenig Ertrag oder einfach noch nicht bereit für den Markt. Warum also nicht Geschäftsmodelle entwickeln, die zwar für Stadtwerke Neuland sind, sich aber auf dem Markt längst bewährt haben? Besonders naheliegend für Stadtwerke: die Heizkostenabrechnung.

Grundzuständiger Messstellenbetrieb: der Standard

Doch lohnt sich das Geschäft auch? Viele Stadtwerke haben zum 30.06.2017 angezeigt, die Tätigkeiten eines „grundzuständigen Messstellenbetreibers“ (§ 45 Abs. 3 S. 1 MsbG) übernommen zu haben. Erwartungsgemäß hält sich die Wirtschaftlichkeit dieser Tätigkeit allerdings in engen Grenzen. Den doch verhältnismäßig hohen Kosten stehen eher geringe Einnahmen gegenüber, die zusätzlich noch durch die Preisobergrenze (POG) gedeckelt werden (geregelt in § 31 MsBG)

Ein- und Ausgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers (c) BBH

Der organisatorische und prozessuale Aufwand hingegen ist erheblich. Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb müssen intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen angeschafft und eingebaut, das Vertragsmanagement angepasst, neue Abrechnungsprozesse umgesetzt, das Regulierungsmanagement in Bezug auf den Wechsel zwischen konventionellem und intelligentem Messstellenbetrieb dargestellt und neue IT-Prozesse in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden. Auch die Wahl eines geeigneten Gatewayadministrators und dessen Integration in die Prozesse des Energieversorgers sind komplexe Projekte. Ob man beispielsweise die Gatewayadministration als „Software as a Service“ (SaaS) oder „Business Process Outsourcing“ (BPO) ausgestaltet, hat über Jahre Auswirkungen auf die eigene Wirtschaftlichkeit. Der Markt ist spürbar in Bewegung; viele, vor allem kleinere Energieversorger suchen nach Lösungen, um den wachsenden Druck kompensieren zu können.

Alles aus einer Hand: Das Liegenschaftsmodell

Dabei birgt das Messstellenbetriebsgesetz noch andere Chancen für zusätzliche Kundenangebote. Besonders naheliegend für kommunale Unternehmen ist dabei die Übernahme der Heizkostenabrechnung in Verbindung mit dem ab 2021 möglichen sogenannten Liegenschaftsmodell. Im Liegenschaftsmodell wird nach § 6 MsbG das Wahlrecht des Anschlussnutzers – also z.B. des Mieters – durch das Wahlrecht des Anschlussnehmers – z.B. der Wohnungswirtschaft – verdrängt, wenn neben der Ausstattung mit intelligenten Messsystemen auch parallel zur Stromversorgung mindestens ein weiteres Medium wie Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart Meter Gateway gebündelt wird.

Wenn der Anschlussnehmer den Messstellenbetreiber wählt, haben die Stadtwerke die Möglichkeit, die Schnittstelle zu allen Kunden vor Ort direkt zu besetzen. Damit überlassen sie den Markt nicht der zunehmenden Konkurrenz. Strom-, Wasser- und Wärmezähler an ein Gateway anschließen zu können und somit eine Liegenschaft aus einer Hand zu versorgen, betreuen und abzurechnen, ist sicherlich der wesentliche Vorteil regionaler Energieversorger.

Die Integration der Heizkostenabrechnung (c) BBHC

Allerdings sollte das Konzept der Heizkostenabrechnung für Stadtwerke gut durchdacht und langfristig angelegt sein: Anschlussnutzer haben das Recht, alle zwei Jahre zwei verschiedene Bündelangebote für den Messstellenbetrieb der Liegenschaft zu verlangen. Stadtwerke müssen genau planen, welche Technik und welche Geräte sie einsetzen, wie sie die Abrechnung aufsetzen und wie sie die Marktpreise kalkulieren, um auf dem Markt dauerhaft zu bestehen.

Liegenschaftsmodell (c) BBHC

Für Stadtwerke bietet sich – insbesondere mit dem Liegenschaftsmodell – eine einmalige Chance, kompakte Lösungen für die Wohnungswirtschaft und somit auch ihren Endkunden anzubieten. Erste Stadtwerke haben dieses Geschäftsfeld bereits für sich entdeckt und agieren damit bereits erfolgreich am Markt.

Stadtwerke, die sich neue Geschäfts- und Beratungsfelder erschließen wollen, müssen sich also nicht zwangsläufig in weit entfernten Themengebieten der Zukunft tummeln. Die Übernahme der Heizkostenabrechnung bietet die Möglichkeit, mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand Kundenvertrauen zu stärken oder zurück zu gewinnen und neue Ertragsmöglichkeiten zu generieren, ohne dabei die gesetzlichen Pflichten aus den Augen zu verlieren.

Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher

Ansprechpartner BBH: Dr. Jost Eder/Jan-Hendrik vom Wege

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...