Straßenbeleuchtung für viele Kommunen immer noch neu

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Beleuchtung als Designfrage findet sich als Ambientebeleuchtung im Garten, der Wohnung …. Und wie sieht es auf der Straße aus? Geld verdient man mit Straßenbeleuchtung nicht. Zumindest nicht, wenn man eine Kommune ist. Für einen Dienstleister sieht es besser aus, allerdings müssen sie sich zunehmend einem Wettbewerb um die Vergabe der Straßenbeleuchtung stellen.

Wieso Wettbewerb? Weil die Straßenbeleuchtung nicht mehr Teil des Stromkonzessionsvertrages sein darf, wenn die Neukonzessionierung ansteht. Das stellt Kommunen, die regelmäßig kein umfangreiches Know-how zur Straßenbeleuchtung besitzen und Unternehmen, die erstmals im Wettbewerb um den Betrieb der Straßenbeleuchtung stehen, vor eine neue Herausforderung. Dabei ist die Eigentumssituation bei der Straßenbeleuchtung in deutschen Kommunen – abhängig von der historischen Entwicklung der Stromnetze – unterschiedlich ausgestaltet. Ist die Kommune (noch) nicht Eigentümerin, wird sie bei Ende des bisherigen Stromkonzessionsvertrages häufig mit einer Pflicht konfrontiert, die Straßenbeleuchtungsanlagen zu übernehmen. Eines ist dabei allen Kommunen gemeinsam: Als Straßenbaulastträger trifft sie die Beleuchtungspflicht.

Will oder kann die Kommune die Leistung nicht selbst erbringen, muss sie die Leistung am Markt beschaffen, d.h. diesen öffentlichen Auftrag ausschreiben. Teilweise kann durch eine Inhouse-Vergabe der Auftrag an ein kommunales Unternehmen vergeben werden. Im Zuge der umfassenden Modernisierung des Vergaberechts hat der Gesetzgeber den kommunalen Handlungspielraum erhöht. So wurde erstmals die ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe geregelt und so die rechtssichere Beauftragung von kommunalen Unternehmen erleichtert. Daneben wurde der Spielraum für kommunale Kooperationsmodelle erweitert. Sollte gleichwohl die Durchführung eines Vergabeverfahrens geboten sein, bedarf es für die Rechtmäßigkeit der Vergabe oft keines aufwendigen Verfahrens.

Was aber ist Inhalt eines modernen Straßenbeleuchtungsvertrages bzw. einer Ausschreibung? Betrachten wir die Situation:

Nicht selten sind Straßenbeleuchtungsanlagen veraltet. Je nach Beleuchtungstechnik sind die Stromkosten häufig hoch. Für viele Kommunen stehen daher, neben der Erfüllung der Beleuchtungspflicht, Kostenoptimierungsmöglichkeiten im Vordergrund. Hier ist der Dienstleister gefragt, Lösungen zu entwickeln, die zur jeweiligen Kommune passen, und sich als Partner der Kommune zu bewähren.

Neue Techniken, wie LED oder die Kombination mit E-Mobility, WLAN, Verkehrssteuerung etc. können darüber hinaus willkommene Instrumente sein, um die Straßenbeleuchtungsinfrastruktur neu aktiv und über den reinen Zweck „sichere und helle Straße“ hinaus zu gestalten. Ausgangspunkt für die Entscheidung, wie die  Straßenbeleuchtung zukünftig sinnvoll und nachhaltig gestaltet werden kann, ist regelmäßig eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes, um dann den Blick nach vorn zu richten und Einsparpotentiale und eine zukunftsgerichtete Energie- und Infrastruktursteuerung zu realisieren, regelmäßig unter dauerhafter Senkung der Kosten.

Welches Betreibermodell? Moderne Technologien? Umfang des Erneuerungsbedarfs? Das alles hängt von der aktuellen Situation vor Ort ab, die sich im Kern durch Art der Anlagen (Leuchtstellen und Netz), Alter, Menge und Material bestimmt.

Die aktuellen Erfahrungen zeigen: Unabhängig vom Umsetzungsmodell führt eine fundierte Neuorganisation der Beleuchtung mit einem engagierten Know-how-Träger regelmäßig zu Kostenersparnissen, auch bei den Betriebs- und Wartungskosten. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema ist daher keine Seltenheit mehr.

Ansprechpartner: Oliver Eifertinger/Dr. Roman Ringwald/Matthias Pöhl

PS: Wenn Sie sich für das Thema Straßenbeleuchtung interessieren, könnte auch das hier etwas für Sie sein.

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