Tu Gutes und rede darüber – Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Güter und Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie austauschbar sind. Manche sind es mehr, manche weniger: Großraumflugzeuge kann man im Wesentlichen entweder bei Airbus oder bei Boing kaufen, Mineralwasser dagegen bieten unzählige Anbieter feil. Kaum ein Produkt scheint indessen austauschbarer als Strom: Der Konsument kann ihn ohnehin nicht anfassen, er steht immer zur Verfügung, und von den Lieferanten sieht zunächst einer aus wie der andere.

Um diese mangelnde Unterscheidungskraft zu reduzieren, kommt das Marketing ins Spiel. Ein besonders geeignetes Instrument, seinem Produkt ein Gesicht zu geben und umwelt- und sozialbewusste Kunden an sich zu binden, stammt sowohl aus dem Marketing als auch aus der Rechnungslegung:  der Nachhaltigkeitsreport.

Nachhaltigkeit ist aktuell in vieler Munde. Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio hat als „sustainable development“ die dauerhaft umweltgerechte Entwicklung in den Fokus gerückt und verfolgt die drei Ziele Ökonomie, Ökologie und Soziales. Auch die Bundesregierung hat dies erkannt und verfolgt im Rahmen der Energiewende nachhaltige Wirtschaftsziele.

Energiewende und Klimawandel zwingen die gesamte Wirtschaft zum Umdenken. Langfristig werden vermutlich die Unternehmen am erfolgreichsten sein, die nachhaltig wirtschaften, d. h. Ressourcen wirtschaftlich, sozial verträglich und umweltfreundlich einsetzen. Daneben erfordert gerade der demographische Wandel in Deutschland auch die Belange der Mitarbeiter zu achten. Durch ein gezieltes Nachhaltigkeitsmanagement lassen sich die eingeführten und einzuführenden Maßnahmen koordinieren und deren Effektivität steigern. Ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement begrenzt neben wirtschaftlichen und sozialen Risiken auch Reputationsrisiken und unterstützt so die Compliance- und Risikomanagementprozesse im Unternehmen.

Viele Stadtwerke finanzieren über den steuerlichen Querverbund wichtige Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge (Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, etc.) und versorgen diese Einrichtungen mit Energie, Wasser und Wärme. Diese Versorgung erfolgt regelmäßig im Rahmen der energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und ist damit wirtschaftlicher und umweltverträglicher. Dieses Beispiel verdeutlicht, welche nachhaltigen Wirkungen für die kommunale Gemeinschaft von Stadtwerken ausgehen: Ökologie, Arbeitsplätze, Bildung, etc. Die Vermarktung dieser positiven Leistungen ist aber kein Selbstläufer. Eine gute und gezielte Berichterstattung über einen Nachhaltigkeitsbericht ist daher ein wirksames Hilfsmittel, die eigenen Produkte zu vermarkten und die Kundenbindung zu steigern. Denn für den Stromkunden ist der Strom zunächst grau. Mit Hilfe des Nachhaltigkeitsberichts kann er ökologisch Grünstrom werden, oder sogar positiv regional coloriert. Der Versorger kann sich positiv von Wettbewerbern abheben.

Ein gezieltes Nachhaltigkeitsreporting erfüllt das Informationsbedürfnis der Kunden, Mitarbeiter und Investoren (z. B. Bürgermeister und Banken). Neben dem steigenden Umweltbewusstsein der Kunden werden institutionelle Investoren zukünftig auch verstärkt auf die Performance im Bereich Nachhaltigkeit achten, wenn nachhaltige Unternehmen sich als erfolgreicher am Markt herausstellen sollten, z. B. auf Grund von Einsparungen von Produktionsressourcen über ein gezieltes Nachhaltigkeitsmanagement und auf Grund höherer Kundenzufriedenheit und Kundenbindung. Zudem wird sich die Mitarbeitermotivation erhöhen, wenn deren soziale Belange beachtet werden.

Die EU-Kommission diskutiert seit ca. zwei Jahren, Unternehmen zu verpflichten, auch nicht-finanzielle Informationen zu veröffentlichen. Klar scheint zu sein, dass die Verpflichtung kommen wird. Noch nicht klar ist, in welchem Umfang (Teil des Jahresabschlusses oder eigenständiger Bericht), welche Unternehmen betroffen sind (größenabhängig, z. B. Mitarbeiterzahl) und welche Inhalte abgegrenzt werden. Inhaltlich könnte insbesondere über zukünftige Strategien und das Risikomanagement, aber auch über Aspekte der Nachhaltigkeit, zu berichten sein. Neben den künftigen EU-Vorgaben erfordert bereits heute die Lageberichterstattung im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 289 HGB Angaben zu Umwelt- und Mitarbeiterbelangen.

Kommunale Versorger sollten sich also nicht scheuen, die Erreichung ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele zu kommunizieren. Sie sollten schon jetzt, schon aus Kundenbindungsaspekten beginnen und mögliche künftige EU-Vorgaben im Blick haben.

Orientierungshilfe, wie man das macht, bietet u. a. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der von dem durch die Bundesregierung 2001 eingesetzten Nachhaltigkeitsrat erarbeitet wurde. Für die Berichterstattung sind neben entsprechenden Berichtsstrukturen insbesondere aussagekräftige Key Performance Indicators (KPI), z. B. zu direkten und indirekten CO2-Emissionen notwendig. Für eine zeit- und qualitätsgerechte Informationsbereitstellung sind angemessene Prozesse einzurichten. Ein Wirtschaftsprüfertestat kann die Informationen des Nachhaltigkeitsberichts zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereichen noch glaubwürdiger machen.

Und da kommt dann wieder der Wirtschaftsprüfer ins Spiel. Der prüft Ihren Nachhaltigkeitsbericht und Ihre -systeme nach IDW PS 821 „auf Herz und Nieren“.

Ansprechpartner: Jürgen Gold/Thomas Straßer

Sie möchten mehr über Compliance erfahren? Dann schauen Sie doch mal in unseren Zenke/Schäfer, Compliance in Energieversorgungsunternehmen: Ein Praxishandbuch, 2011.

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