… und wenn ich mich einfach nicht anmelde? REMIT-Registrierung und das verschwundene Stadtwerk

(c) BBH
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Die Umsetzung des REMIT-Meldewesens nähert sich mit großen Schritten. Manch einer würde sich am liebsten verstecken. Doch das ist keine gute Idee … .

An Zeit, sich an die Verordnung für Integrität und Transparenz im Energiemarkt (REMIT) zu gewöhnen, hat es nicht gefehlt. Seit 2011 ist die Verordnung in Kraft (wir berichteten). Ihr für die Energieunternehmen wesentlichster Teil, das Meldewesen, war aber bislang nicht scharfgeschaltet, da es dafür noch einen Umsetzungsrechtsakt der Europäischen Kommission brauchte. Doch der ist nun aber beschlossen und wurde am 18.12.2014 veröffentlicht. Nun wird es ernst.

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung laufen die Fristen (für ein normales EVU bis zum 7.4.2016), bis zu denen das Meldewesen bei den Energiemarktteilnehmern, wie sie offiziell heißen, stehen muss. Dieses Meldewesen wird dann nicht nur die Infrastruktur, sondern auch sämtliche Großhandelsgeschäfte umfassen. Der erste Schritt wird für alle sein, sich als solcher Energiemarktteilnehmer offiziell (in Deutschland bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)) zu registrieren.

Seien wir ehrlich: Was kleine Energieversorger melden, wird nicht viel dazu beitragen, Marktmissbrauch auf den europäischen Energiemärkten aufzudecken. Entsprechend fühlen sich die Geschäftsführungen von diesen kleinen Unternehmen von der REMIT gar nicht angesprochen. Und wenn es auf ihre Daten ja angeblich gar nicht ankommt, warum sollte man sich dann die Mühe machen? Kostet ja alles nur Zeit und Geld, denkt sich die schweigende Mehrheit.

Der eine oder andere denkt vielleicht sogar darüber nach, sich einfach gar nicht zu registrieren. Ohne Registrierung gibt es keinen „ACER-Code“. Ohne ACER-Code können keine Meldungen abgegeben werden. Man ist nicht im System und verschwindet einfach aus dem Bewusstsein …

Eine hübsche Idee, die aber unrealistisch und teuer ist.

Glaubt wirklich jemand, dass ein ganzes EVU einfach aus der REMIT-Aufsicht verschwinden kann? Es ist schon ein Leichtes, die Liste der Unternehmen, die sich für den Netzbetrieb oder die Belieferung von Haushaltskunden angemeldet haben, mit der der REMIT-Registrierten abzugleichen. Außerdem müssen immer zwei Marktteilnehmer Handelsgeschäfte melden: Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer, der einem kleinen EVU Strom oder Gas verkauft, wird seinen Meldepflichten nachkommen wollen. Wenn ihm das EVU keinen ACER-Code nennt, wird er den Unternehmensnamen eintragen und so melden. Und dann fällt erst recht auf, dass da jemand versucht, zwischen den Maschen durchzuschlüpfen.

Und ist das „flüchtige“ EVU erst einmal gefunden (wofür man, wie gesagt, nicht gerade Sherlock Holmes einschalten muss), dann wird es auch noch teuer: Denn § 95 Abs. 1d Nr. 1 EnWG bestimmt, dass das vorsätzliche (oder fahrlässige!) Nicht-Registrieren als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden kann.

Das ist kein gutes Geschäft. Der Aufwand für die Registrierung ist überschaubar, mehr als ein „niedriger dreistelliger Betrag“ wird dafür laut BNetzA nicht fällig. Kleine EVUs werden danach dafür sorgen, dass ihre Lieferanten die Meldepflichten weitestgehend für sie miterfüllen.

Und dann muss sich keiner mehr verstecken.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Sie interessieren sich für das Thema REMIT (oder EMIR, MiFID etc.) und sind KMU? Dann schauen Sie doch mal hier und am 20.1. bei uns vorbei.

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