Wie viel Staat braucht der CO2-Markt?

Rein theoretisch sinken die CO2-Emissionen mit dem Emissionshandel von selbst: Der Staat legt einmal vor Beginn einer Handelsperiode fest, wie viele Zertifikate insgesamt existieren und schaut dann zu, wie sich nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage der Preis bildet. Um den Klimaschutz muss er sich dabei keine Gedanken machen: Egal, wie hoch der Preis ausfällt, ist stets gewährleistet, dass nicht mehr emittiert wird als geplant. Schließlich existieren ja nicht mehr Zertifikate als ausgegeben werden (zum Thema Zuteilungsverfahren berichteten wir bereits hier).

Rein praktisch scheint der Europäischen Kommission bei Zertifikatepreisen von rund 7,00 Euro der Emissionshandel nicht mehr recht zu schmecken. Dabei beteuert die Brüsseler Behörde, ihr Unmut habe nichts mit dem Umstand zu tun, dass bei niedrigen Kursen die geplanten Versteigerungen viel weniger Geld in die Kassen der klammen Mitgliedstaaten spülen. Der Kommission geht es allein um den Klimaschutz: Sie befürchtet nach eigenen Verlautbarungen, aufgrund der niedrigen Zertifikatepreise könnten Anreize verloren gehen, in energiesparende und klimafreundliche Technologien zu investieren.

Um die Preise wieder hochzuhieven, plant EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard einen drastischen Eingriff in den Markt: Am 25.7.2012 legte sie einen Regelungsentwurf vor, der der Kommission die Änderung der CO2-Auktionsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1031/2010) erlauben soll, zu der sich Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer bis zum 3.10.2012 äußern sollen. Dieser Entwurf basiert auf dem bereits im Dezember 2011 vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments formulierten Vorschlag, ab Beginn der dritten Handelsperiode 1,4 Milliarden Zertifikate zurückzuhalten (wir berichteten) oder gar – dies hat sich allerdings nicht durchgesetzt – einfach weniger Berechtigungen auszugeben als geplant.

Der nun eingereichte Entwurf sieht vor, in den bestehenden Zeitplan der Versteigerung von Zertifikaten einzugreifen. Der Kommission soll die Erlaubnis erhalten, aufgrund marktökonomischer Entwicklungen einen Teil der eigentlich zu versteigernden Zertifikate temporär zurückzuhalten. Zertifikate, die ursprünglich für die Versteigerung in den Jahren 2013 bis 2015 zur Verfügung stehen sollten, sollen nun erst am Ende der dritten Handelsperiode (2018 bis 2020) für die Versteigerung freigegeben werden. Hintergrund: Aus der zweiten Handelsperiode flotiert noch ein riesiger Berg von nicht verbrauchten Zertifikaten am Markt und wird nächstes Jahr in neue Zertifikate umgetauscht. Allein im vergangenen Jahr sei, so die Kommission, ein Überschuss von 450 Millionen Zertifikaten aufgebaut worden, der bis zum Ende des Jahres 2012 auf 1,4 Milliarden anwachsen könnte.

Viele Anlagenbetreiber sehen diese Pläne mit Sorge. Eine künstliche Angebotsverknappung und der damit verbundene unerwartete Preisanstieg würden viele Unternehmen kalt überraschen, die in den letzten Jahren ihre Einkaufsstrategien an ganz anderen Rahmenbedingungen ausgerichtet haben. Zudem besteht vielfach die Sorge, der Markt könnte so nicht etwa gleichmäßiger und berechenbarer werden, sondern erst recht in unruhiges Fahrwasser geraten. Die Wirkung von künstlichen Markteingriffen gilt schließlich als ein heikles Medikament: Die falsche Substanz oder die falsche Dosierung machen schnell aus an sich bewährten Pillen und Tropfen ein gefährliches, möglicherweise letales Gift.

Ob die Kommission sich dieser Gefahren bewusst ist, wird am Markt teilweise bezweifelt. Nicht nur Anhänger der reinen Lehre vom Markt sehen die Pläne der Kommission deswegen äußerst kritisch.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

Sie interessieren sich für den Handel mit Waren? In wenigen Wochen erscheint unsere 3. Auflage des Zenke/Schäfer „Energiehandel in Europa“ im C.H.Beck-Verlag.

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...