Zurück in die Zukunft

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Und schon sind wir wieder zurück aus der Sommerpause! War ja sowieso kein richtiger Sommer. Behauptet man das nicht jedes Jahr? Egal. Wir sind jedenfalls wieder da und unsere ersten Blog-Beiträge warten bereits in den Startlöchern. Wir haben uns in der Redaktion gefragt: Wie findet man eigentlich möglichst schnell wieder in den Berufsalltag hinein? Was vertreibt die Gedanken an Sonne, Strand und Meer zuverlässig? Und dann dachten wir uns: Steuern. Ab morgen beginnen wir deshalb mit einer kleinen Steuer-Reihe, die nach (vermutlich) vier kurzweiligen Beiträgen in unsere übliche Themenvielfalt mündet.

Aber lassen Sie uns zuvor kurz überlegen, was in den letzten Wochen so los war. Ein bisschen was ist ja doch passiert, als wir weg waren. Zum Beispiel:

Nach einigem Hin und Her wurde am 3.8.2016 die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung – mit den Änderungsvorschlägen des Bundesratesverabschiedet. Es bleibt jetzt eine Lösung, die am Ende niemanden gänzlich glücklich zurücklässt. Aber das ist nun mal das Wesen des politischen Kompromisses.

Das Bundeswirtschaftsministerium war auch nicht in der Sommerpause, sondern hat am 12.8.2016 das bereits seit Juni erwartete „Grünbuch Energieeffizienz“ veröffentlicht. Mit dem Grünbuch soll der Schritt auf einem längeren Weg gemacht werden, der in eine Effizienzstrategie für Deutschland bis 2050 bzw. gegebenenfalls auch in ein neues Energieeffizienzgesetz münden soll. Ähnlich wie beim Strommarktdesign werden die im Grünbuch erarbeiteten Thesen zur Konsultation gestellt. Diese Phase läuft bis zum 31.10.2016. Aus den Antworten sollen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für eine mittel- bis langfristige Effizienzstrategie hervorgehen, die in einem „Weißbuch Energieeffizienz“ zusammengefasst werden.

Am 22.8.2016 ist schließlich noch die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Auch hier gab es eine längere Entwicklungsgeschichte, denn eigentlich war die Vorgängerverordnung auf den 31.12.2015 befristet gewesen. Und da weder eine einfache Weiterführung noch eine vollständige Abschaffung politisch durchsetzbar waren, gibt es nun eine modifizierte Fassung, durch die mehr Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, abschaltbare Lasten zu offerieren, ohne dadurch die Kosten für diesen Maßnahmentypus zu erhöhen.

Ganz allgemein auch laufen sich die üblichen Akteure warm und wir dürfen uns auf ereignisreiche Monate freuen: Es gilt, die Brüsseler News zu KWK (Ausschreibung etc.) und EEG (Eigenversorgung!) umzusetzen, die Strom- und Energiesteuer bekommt hoffentlich noch einen schicken Schliff, die Novelle um die Konzessionen (§§ 46 ff. EnWG) steht im September/Oktober an. Und so weiter und so fort …

Wir werden also bestimmt voneinander hören.

Übrigens gibt es unseren Blog zwar immer noch nicht als reguläre App. Stattdessen gibt es aber die auch sehr schicke Möglichkeit, uns als Verlinkung auf Ihr Smart Phone zu setzen. Das ist genauso komfortabel wie eine App und Sie müssen nichts installieren.

Herzliche Grüße!

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